Antrag - 10/SVV/0717

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in die Abfallsatzung oder in die Abfallgebührensatzung der LHP eine Regelung aufgenommen werden kann, die temporär auftretenden Windelmüllabfall in Privathaushalten sozial-adäquat berücksichtigt.

 

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Potsdam ist deutschlandweit anerkannt als familienfreundliche Stadt. Gelebte und empfundene Familienfreundlichkeit setzt sich aus vielen Faktoren zusammen; Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Schulen, Spiel- und Sportangebote oder selbstbestimmtes Wohnen im Alter. Und auch vermeintlich kleine Dinge tragen dazu bei, dass Familien sich zu Hause fühlen in Potsdam. Deshalb sollen folgende Modelle auf ihre Übertragbarkeit für die LHP geprüft werden:

 

Vorschlag I (Modell Viersen):

 

Familien mit Kleinkindern bis zu 3 Jahren erhalten gegen Vorlage der Geburtsurkunde, an Inkontinenz leidende Personen gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung, kostenlose Restmüllsäcke zur Entsorgung des Windelmülls.

 

Vorschlag II (Modell Attendorn):

 

Familien mit Kleinkindern […], an Inkontinenz leidende Personen […] erhalten gebührenneutral  einen Abfallbehälter des nächst höheren Fassungsvermögens.

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