Antrag - 02/SVV/0040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und ggf. in welcher Art und Höhe Abgaben für die Beseitigung von Silvester-Feuerwerkskörpern und deren Überresten auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie in den Potsdamer Parkanlagen erhoben werden können. Vorzugsweise sollte diese Abgabe als Aufpreis beim Erwerb von ausschließlich im Freien verwendbaren Feuerwerkskörpern von den Händlern erhoben und an die Stadt Potsdam abgeführt werden.

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Erläuterung

Jedes Jahr sind von der Stadt Potsdam und von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten erhebliche Aufwendungen nötig, um die Reste von Feuerwerkskörpern, Flaschen und andere Abfälle nach den Silvesterfeiern zu beseitigen.

Nach dem Verursacherprinzip ist es angemessen, die Abgabe nur von denen  zu erheben, die durch die Verwendung von ausschließlich im Freien verwendbaren Feuerwerkskörpern zur Verunreinigung beitragen. Zugleich würde durch eine kostendeckende Abgabe für diesen Zweck der Verwaltungshaushalt von Potsdam entlastet werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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