Antrag - 10/SVV/0759

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention einen Lokalen Teilhabeplan für die Landeshauptstadt Potsdam aufzustellen. Damit im Zusammenhang ist zeitnah eine städtische Koordinierungsstelle einzurichten, die mit der Erarbeitung geschäftsbereichsübergreifend beauftragt wird.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist ein Entwurf bis zur Sitzung im Januar 2011 zur Diskussion und Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Seit dem 26.3.2009 ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention – UN-BRK) in Deutschland rechtskräftig. Dieses konkretisiert die bestehenden Menschenrechte für die Lebenssituation behinderter Menschen. Damit einhergehend stehen Deutschland und Potsdam als Landeshauptstadt in der Pflicht, die im Vertrag geregelten Rechte in die Praxis umzusetzen. Kommunalpolitisch beweist die Praxis im Bereich der Behindertenpolitik, dass nach wie vor keine Überlegung bezüglich eines Gesamtlösungskonzeptes im Hinblick auf die UN-BRK in Sicht ist, sondern nach wie vor Einzellösungen isoliert angegangen werden. Konkret heißt dieses, verschiedenerorts Bordsteine abzusenken oder Markierungen anzubringen, die als Modellprojekte umgesetzt werden. Der Einsatz für verbesserte Lebensbedingungen, Gleichstellung und Chancengleichheit erfolgt offensichtlich nicht durchdacht, geplant und strategisch, wie es zu empfehlen ist, sondern lediglich punktuell. Daher ist es dringend anzuraten, bei der Verwaltung der Landeshauptstadt eine Koordinierungsstelle einzurichten und einen Teilhabeplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – angepasst auf die Stadt Potsdam – zu erarbeiten.

 

 

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