Beschlussvorlage - 10/SVV/0885

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2011.

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Rahmen einer ersten Untersuchungsstufe wurde durch die Econum Unternehmensberatung in Zusammenarbeit mit den Battke Grünberg Rechtsanwälten das Gebührenmodell der Straßenreinigung der Landeshauptstadt Potsdam 2010 einer „Stärken-Schwächen-Analyse“ unter gebührenrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten unterzogen. Die Ergebnisse wurden in einem Kurzgutachten im Rahmen einer „Stärken-Schwächen-Analyse“ unter rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekten“ vom Januar 2010 zusammengefasst.  Aus dieser Analyse wurden Handlungsempfehlungen für das weitere Vorgehen bzw. konkrete Maßnahmen abgeleitet.

Die Umsetzung der zweiten Untersuchungsstufe wurde mit der Begleitung durch das o.g. Unternehmen bei der Erarbeitung Straßenreinigungssatzung 2011 fortgeführt.

 

Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen aufgeführt.

 

Reinigungsklassen:

Die Reinigungsklassen werden über das Reinigungsobjekt, -rhythmus und -anzahl definiert. Es werden zukünftig 6 Reinigungsklassen differenziert, von der eine Reinigungsklasse aktuell nicht belegt sein wird.

 

Bei der Definition der Reinigungsklassen findet im zukünftigen Gebührensystem keine Differenzierung nach Art der Reinigung  mehr statt. Die bisherige gewählte Differenzierung war in der Praxis nur schwer durchgehend realisierbar. Das gesetzte Ziel einer größeren Verursachergerechtigkeit wird nunmehr durch die Aufhebung der Differenzierung erreicht. Zukünftig erfolgt die Straßenreinigung in Form der Mischreinigung.

Im Ergebnis wird die Reinigungsklasse nur noch über das Reinigungsobjekt Fahrbahn definiert. Es erfolgt keine weitere Differenzierung zwischen der Reinigung von Parkflächen, von Plätzen und von Fahrbahninnenkanten.

 

Der Reinigungsrhythmus/ -anzahl entspricht dem durch die Landeshauptstadt Potsdam veranschlagten und kalkulierten Reinigungsbedarf für die einzelnen Reinigungsklassen bzw. den jeweiligen Reinigungsklassen zugeordneten Straßen. Der bisher definierte Rhythmus von chentlich, 14-tätig, vierwöchentlich und vierteljährlich wird beibehalten.

Redaktionelle Überarbeitungen, die der Klarstellung und Beseitigung von missverständlichen Formulierungen dienen, wurden für die Fahrbahnen und Gehwege, für Pflichten des Grundstückseigentümers und für das Erschlossensein eines Grundstückes, vorgenommen.

 

Die Auswahl der Straßen beim Winterdienst erfolgte entsprechend der bisherigen Verkehrsbedeutung und Gefährlichkeit. Zur Qualitätsverbesserung und zur Reduzierung von Leerfahrten erfolgt eine einheitliche Durchführung aller in der Satzung mit Winterdienst aufgeführten Straßen.

Die bisherigen Kategorien entfallen. Für enge Straßen werden künftig kleinere Räum- und Streugeräte eingesetzt.

 

Das in der Anlage enthaltene Straßenverzeichnis wurde in Bezug auf die Einordnung der Straßen hinsichtlich der verkehrstechnischen Bedeutung einer weiteren Differenzierung entsprechend der Nutzung der Straße in a) überwiegend dem Anliegerverkehr, b) dem innerörtlichen Verkehr und c) dem überörtlichen Verkehr dienende Straßen, unterworfen und damit die sachgerechte und zweckmäßige Einstufung einzelner Straßen in die jeweilige Reinigungsklasse überprüft.

 

Dies führt zu einer Neueinstufung einzelner Straßenzüge bzw. Präzisierung in der Abgrenzung einzelner Straßenabschnitte.

 

Die in der Vergangenheit vorgenommenen Straßenumbenennungen sowie die neu hinzu gekommenen Straßen und Straßenabschnitte fanden ebenso Berücksichtigung und wurden in das vorliegende Straßenverzeichnis aufgenommen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Grund der externen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Prüfung der Straßenreinigungssatzung durch das Unternehmen Econum und der umgesetzten Veränderungen sowohl in der Satzung als auch  im Straßenverzeichnis ergibt sich die Notwendigkeit einer neuen Gebührenkalkulation. Insbesondere die Beseitigung der Differenzierung von Misch- und maschineller Reinigung erforderte dabei die Prüfung und Einführung eines neuen Kalkulationsmodellsmodells im Straßenreinigungsbereich.

 

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Anlagen

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