Antrag - 10/SVV/0629

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Möglichkeiten des Brandenburgischen Schulgesetzes auszuschöpfen und den Schulen die Entscheidungsbefugnisse über die Verwendung von Sachmitteln mindestens in dem Umfang, wie diese für Lehrmittel bestimmt sind, zu übertragen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Zur pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe der Landeshauptstadt Potsdam als Schulträger gehört unter anderem die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Lehrmittel. Das Brandenburgische Schulgesetz sieht in § 7 „Selbstständigkeit von Schulen“ die Möglichkeit der Übertragung von Entscheidungsbefugnissen über die Verwendung von Sachmitteln vom Schulträger auf die Schule vor.

Die einzelne Schule kennt die eigene Ausstattungssituation am besten und ist in der Lage  aufgrund eines Budgets effizient und kostensparend Anschaffungen zu tätigen. Der Verwaltungsaufwand beim Schulträger würde sich bei einer dezentralen Beschaffung  (wahrgenommen durch die einzelne Schule) in hohem Maße verringern und somit auch zu Kostenersparnissen führen. 

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