Antrag - 10/SVV/0865

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen wie der derzeitige Bürgerhaushalt dergestalt weiterentwickelt werden kann, dass zusätzlich zum jetzigen Verfahren von den Bürgern der Landeshauptstadt über die Verwendung eines Bürgerbudgets als Bestandteil des Haushalts entschieden werden kann.

 

Der weiterentwickelte Bürgerhaushalt soll erstmalig mit dem Beschluss des Haushaltes des Jahres 2012 wirksam werden.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Damit es zu keiner tiefgreifenden Enttäuschung über die Möglichkeiten des Bürgerhaushaltes kommt, bedarf dessen gegenwärtige Form einer Weiterentwicklung. Ziel ist die direkte Entscheidung der Bürger über die Verwendung eines neu einzurichtenden Bürgerbudgets.

Dieses Budget wird zwar zu Lasten geplanter Maßnahmen der Verwaltung gehen; dies wird jedoch mehr als ausgeglichen durch die direkte Partizipation der Bürger am Entscheidungsprozess über die Verwendung von Steuermitteln und deren Einsatz zur Finanzierung besonders  gewünschter Vorhaben.

 

Es soll ein Verfahrenvorschlag entwickelt werden, wie die bestehenden Votinglisten mit einem Budget und einem Zuteilungsmodus versehen werden können. Denkbar wären ein Räumlichkeitsprinzip (Stadtteile) ebenso wie ein Platzierungsverfahren (die bestplatzierten Vorschläge stadtweit).

 

Vorteile hätte die Verteilung nach einem Räumlichkeitsprinzip (Stadtteile), da in diesem Fall Diskussion und Entscheidung sehr konkret vor Ort ablaufen würden. Dazu ist ein Verfahren zu erarbeiten und der SVV zur Entscheidung vorzulegen, welches regelt:

 

a)      die Unterteilung der Landeshauptstadt in Verwaltungseinheiten, z.B. Stadt- und Ortsteile, innerhalb derer über die Verwendung der Mittel entschieden wird,

b)      die Bestimmung der Höhe der Zuführung pro Einwohner in das Bürgerbudget,

c)      das Verfahren der demokratischen Entscheidungsfindung über die Verwendung des Bürgerbudgets.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam kann sich mit einer Vorreiterrolle bei der Entwicklung des Bürgerhaushaltes weiter profilieren. Eine erfolgreiche Prüfung wird jedoch die enge Abstimmung mit der Kommunalaufsicht und darüber hinaus mit der Landespolitik erfordern.

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