Antrag - 02/SVV/0051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bei Anträgen zu außer- und überplanmäßigen Ausgaben ab 50.000 EURO legt die Verwaltung eine Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vor. In dieser soll die Unabweisbarkeit und Unvorhersehbarkeit nachgewiesen werden."

 

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Erläuterung

Überplanmäßige Ausgaben stellen eine Abweichung vom durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Haushaltplan dar und sollten nur in äußersten Notfällen vorgenommen werden. Aus dem letzten Rechnungsprüfungsbericht ging hervor, dass in der Vergangenheit nicht immer alle überplanmäßigen Ausgaben unabweisbar waren. Um einen am Plan ausgelegten Haushaltsvollzug zu fördern, ist es sinnvoll, vor dem Beschluß überplanmäßiger Ausgaben deren Unabweisbarkeit zu überprüfen.

 

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