Beschlussvorlage - 10/SVV/1017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

1.      Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam zum 31.12.2009 wird gemäß § 7 Ziff. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) festgestellt.

 

2.      Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 301.790,53 € wird gemäß § 7 Ziff. 4 i. V. m. § 11 Abs. 6 EigV auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.      Dem Werkleiter, Herrn Frank Steffens, wird für das Geschäftsjahr 2009 gemäß § 7 Ziff. 5 der EigV Entlastung erteilt.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Gemäß § 7 Ziff. 4 und 5 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) beschließt die Stadtverordnetenversammlung unbeschadet des § 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung sowie die Entlastung der Werkleitung.

 

Prüfung durch das Ministerium des Innern, Kommunales Prüfungsamt

Vom Ministerium des Innern, Kommunales Prüfungsamt, wurde die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft Düsseldorf, NL Berlin, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2009 des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.

 

Mit dem Prüfvermerk v. 13.09.2010 wurde seitens der WIBERA, vertreten durch Frau Dr. Monika Prochnow, testiert, dass die Prüfungen zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen geführt haben.

 

Wesentliche Aussagen aus dem Prüfbericht der Wirtschaftsprüferin, Frau Dr. Prochnow, und dem Lagebericht

 

Auszug aus dem Prüfvermerk v. 13.09.2010

„Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen, den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Wesentliche Geschäftsvorfälle und bilanzpolitische Maßnahmen

Der Eigenbetrieb hat im Wirtschaftsjahr auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens vom 27. März 2008 das auf dem Grundstück Fritz-Zubeil-Str. 28 befindliche Gebäude gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 Handelsgesetzbuch (HGB) in Höhe von T€168 außerplanmäßig auf seinen beizulegenden Werte abgeschrieben.

 

Des Weiteren erfolgte auf der Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme zu verschiedenen Aspekten der Übertragung der Aufgabe Stadtbeleuchtung der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) auf die Stadtwerke Potsdam GmbH (SWP) vom 15. Oktober 2009 eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB an dem Grundstück Beetzweg (T€ 102) sowie den darauf befindlichen Gebäuden (T€ 30).

 

Aus den vorgenannten Sachverhalten resultieren im Wirtschaftsjahr außerplanmäßige Abschreibungen von insgesamt T€ 300, die im Wesentlichen ursächlich für den Jahresfehlbetrag sind.

 

Eigenkapital

Das Eigenkapital verringerte sich aufgrund des Jahresfehlbetrages von 2.452 T€ im Jahr 2008 auf 2.150 T€. Bezogen auf die Bilanzsumme beträgt die Eigenkapitalquote rd. 88 %.

 

Liquidität

Die ausreichende Zahlungsbereitschaft war im Laufe des Geschäftsjahres jederzeit gegeben.

 

Voraussichtliche Entwicklung des Eigenbetriebes

Gemäß des Stadtverordnetenbeschlusses v. 01.04.2009 (DS 09/SVV/0042) zur Überleitung des Eigenbetriebes „Stadtbeleuchtung Potsdam“ auf die Stadtwerke Potsdam GmbH werden die Aufgaben des Eigenbetriebes Stadtbeleuchtung Potsdam seit dem 01.01.2010 durch die Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH (SBP) wahrgenommen.

 

 

 

Das Anlagevermögen soll zum 01.01.2010 von der Stadt auf die Stadtwerke Potsdam GmbH übertragen werden. Zeitgleich wird der Eigenbetrieb Stadtbeleuchtung Potsdam aufgelöst. In der Zeit vom 01.01.2010 bis 01.04.2010 existiert der Eigenbetrieb in seiner Form lediglich als Konstrukt ohne nennenswerte wirtschaftliche Aktivitäten. Aus diesem Grund wird auch von der Notwendigkeit eines Wirtschaftsplanes seitens der Kommunalaufsichtsbehörde abgesehen.

 

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres eingetreten sind

Da die Stadtverordnetenversammlung am 03.03.2010 der Auflösung des Eigenbetriebes zum 01.04.2010 zugestimmt hat und die Betriebsführung sowie die Rechnungslegung bereits durch die Stadtbeleuchtung Potsdam GmbH seit dem 01.01.2010 erfolgt, werden im Zeitraum 01.01.2010 bis 01.04.2010 nur Aufwendungen und geringe Einnahmen zu verzeichnen sein, da in diesem Zeitraum keine operativen Geschäftstätigkeiten erfolgen.

 

Finanz- und Leistungsbeziehungen des Eigenbetriebes mit der LHP

Im Wirtschaftsjahr 2009 wurden keine Kapitalzuführungen und -entnahmen, Gewinnentnahmen und Verlustausgleiche sowie gewährte Sicherheiten und Gewährleistungen durchgeführt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Das Geschäftsjahr 2009 endet mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 301.790,53 €, der im Wesentlichen aus außerplanmäßigen Abschreibungen resultiert.

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Anlagen

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