Beschlussvorlage - 11/SVV/0038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Satzung der Landeshauptstadt Potsdam über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Am Findling“ gemäß § 142 Abs. 1, 3 und 4 BauGB.

Die Sanierung wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Die Anwendung folgender Vorschriften wird ausgeschlossen: §§ 152 bis 156 a BauGB.

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Erläuterung

Begründung:

 

Siehe Bericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen (Anlage 2) gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.12.2007 und Begründung zur Förmlichen Festsetzung des Sanierungsgebietes „Am Findling“ im vereinfachten Verfahren vom Juni 2008, aktualisiert August 2010. Hierzu insbesondere Punkt 7 Schlussfolgerung).

 

Anlagen:

Anlage 1              Satzungstext mit Anlagen 1 und 2

Anlage 2              Bericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen

(VU Bericht vom Juni 2008, aktualisiert August 2010)

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Beschlussvorlage beigefügt ist die Kosten- und Finanzierungsübersicht (kommunale Maßnahmen), die gemäß § 149 BauGB von der Landeshauptstadt nach dem Stand der Planung aufzustellen ist und eine fundierte Schätzung aller Kosten und Einnahmen darstellt.

 

Danach ergibt sich ein Finanzierungsbedarf für die Durchführung von kommunalen Maßnahmen in Höhe von 1.012.000 EUR. Das schließt die Vorbereitung der Maßnahmen, die Ordnungsmaßnahmen sowie die Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen ein. Unter Berücksichtigung des KAG und den Möglichkeiten der Städtebauförderung (Programm Städtebaulicher Denkmalschutz) erfordert das einen städtischen Eigenanteil (KMA) von 253.000 EUR.

 

Mit dem Satzungsbeschluss bindet sich die Landeshauptstadt Potsdam, für den Zeitraum von 2011 (voraussichtlicher Beginn des Verfahrens) bis 2020 (voraussichtliches Ende des Verfahrens) unter Vorbehalt des jeweils genehmigten Haushalts einen kommunalen Mitleistungsanteil von 253.000 EUR zu gewähren.

Erforderliche Planungs- und Baumaßnahmen an den privaten Gebäuden werden mit Ausnahme des „Heidehauses“ privat finanziert bzw. mit Mitteln der Wohnungsbauförderung unterstützt, die keinen kommunalen Mitleistungsanteil erfordern.

Für die Realisierung der kommunalen Aufgaben sollen Städtebaufördermittel beantragt werden. Sofern keine Städtebaufördermittel gewährt werden, sollen die Maßnahmen mit Haushaltsmitteln (im Rahmen der Investitionsplanungen der LH Potsdam) realisiert werden.

 

Die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben der Projektsteuerung obliegt dem Fachbereich

Stadterneuerung und Denkmalpflege. Das für die zügige Durchführung der Sanierungsmaßnahmen

erforderliche Budget ist ggf. durch Aufgabenverlagerungen bereit zu stellen.

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Anlagen

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