Antrag - 10/SVV/0863

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Regelungen zum Bezug

zuzahlungsfreien Schulessens auch auf Schülerinnen und Schüler der so

genannten Werkstufe der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt

„geistige Entwicklung“  auszudehnen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die in der Regel 16- bis 19jährigen Schülerinnen und Schüler der Werkstufe

werden bislang von der Regelung zum Bezug zuzahlungsfreien Schulessens nicht

erfasst, obwohl die gleichen sozialen Umstände gegeben sind wie bei den in

der Regel jüngeren Schülerinnen und Schüler der 10.Klassen

allgemeinbildender Schulen. Zudem trifft es zu, dass die Werkstufenschüler

zwar ihre Berufsschulpflicht an der Schule mit dem sonderpädagogischen

Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“  erfüllen, aber weder Bafög noch

Ausbildungsvergütung bekommen.

 

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