Antrag - 10/SVV/1056

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.              Der Oberbürgermeister hat dafür Sorge zu tragen, dass bei der Verpachtung von stadteigenen Grundstücken und Grundstücken der städtischen Eigengesellschaften an  Zirkusbetriebe und ähnliche Veranstalter, insbesondere folgende Wildtiere nicht mitgeführt, ausgestellt und zu Auftritten genutzt werden:

 

Alligatoren und Krokodile, Antilopen und Antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Elefantenbullen, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Tümmler und Wölfe (s. auch Anlage 2 ff).

 

2.              Der Ausschluss solcher Tiere soll durch entsprechende Regelungen in den mit den Veranstaltern zu schließenden Pachtverträgen sicher gestellt werden.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Das Bewusstsein für die Tierschutzbelange von Wildtieren ist in den letzten Jahren zunehmend gewachsen. Der Bundesrat  hat bereits 2003 (BR-Drucksache 595/03) beschlossen, die Bundesregierung möge durch Rechtsverordnung gem. § 13 Abs. 3 S. 1 Tierschutzgesetzt dafür sorgen, dass wildlebende Tierarten, insbesondere Affen, Elefanten und Großbären zukünftig in Zirkusbetrieben nicht mehr gehalten werden.

 

In die gleiche Richtung argumentiert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zuletzt mit der „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ vom 26.10.2005.

 

Ausgehend von diesen Positionierungen und der hierzu zustimmend ergangenen  Stellungnahmen der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V. und der Bundestierärztekammer setzten mehrere Städte in Deutschland dieses Tierschutzanliegen durch entsprechend ausgestaltete Pachtverträge gegenüber Zirkusveranstaltern um.

 

Auf diesem Wege wird kein Zirkusunternehmen davon ausgeschlossen, in den jeweiligen Städten zu gastieren. Die Unternehmen verpflichten sich vertraglich lediglich dazu, auf einen Teil ihres sonstigen Angebotes zu verzichten, in dem sie auf die Mitführung und den Auftritt der im Beschlussantrag genannten Tierarten verzichten.

 

Als Beispiel solcher Umsetzung sind diesem Beschlussantrag die Stellungnahme der Stadt Heidelberg vom 10.03.2011 und der betreffende Auszug aus dem von Heidelberg genutzten Pachtvertrag als Anlage beigefügt.

 

Loading...