Antrag - 11/SVV/0027
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendförderung - Haushalt 2011
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Jugendhilfeausschuss
- Einreicher*:
- Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
26.01.2011
| |||
|
06.04.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen
|
Vorberatung
|
|
|
16.02.2011
| |||
|
23.03.2011
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam für das Jahr 2011 und in die mittelfristige Finanzplanung bis 2014 sind die finanziellen Mittel für die Realisierung folgender fachlicher Aufgabenstellungen aufzunehmen:
1. Förderung des Projektes Zeltpunkt - offene Jugendarbeit am Zirkuszelt im Volkspark durch Einrichtung und Förderung einer Personalstelle sowie der entsprechenden Betries- und Sachkosten und Aufnahme in die mittelfristige Finanzplanung bis 2014.
2. Verstetigung des Projektes Mädchenzukunft - selbstbestimmte Wege zwischen den Kulturen durch die Bereitstellung der erforderlichen Personal-, Sach- und Betriebskosten für 2011 und in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2014.
3. Gewährleistung der einheitlichen Eingruppierung aller Sozialarbeiter mit Aufgaben gemäß § 11 bis 14 SGB VIII analog der Besoldung der sozialpädagogischen Fachkräfte in den Kinder- und Jugendklubs der Stadt nach S11 TVÖD.
4. Umsetzung der durch den Jugendhilfeausschuss 2009 bestätigten Qualitätsparameter für die Arbeit in Kindertagesstätten in der ersten Stufe, das heißt Finanzierung der Eingewöhnung, der Fortbildung und der Leitungsfreistellung.
Erläuterung
Begründung:
Der Jugendhilfeausschuss hat sich intensiv mit den o.g. fachlichen Aufgabenstellungen befasst und nach ausführlichen Diskussionen zu deren Zielen und Inhalten darauf verständigt, ihre Realisierung über den Haushalt 2011 und über die mittelfristige Finanzplanung bis 2014 festzuschreiben.
Zu 1:
Mit der Vorstellung des Projektes Zeltpunkt im Jugendhilfeausschuss am 02. September 2010 wurde u.a. auch die Notwendigkeit herausgearbeitet, im Bornstedter Feld eine erste Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu schaffen.
Das Projekt wurde bereits mit dem Bürgerhaushalt 2010 auf einem der vorderen Plätze auf der Liste der Bürgerinnen und Bürger als eine städtische Aufgabenstellung gewertet.
Die Schaffung einer solchen Einrichtung sollte mit Unterstützung des Entwicklungsträgers Bornstedter Feld erfolgen.
Zu 2:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28. Oktober 2010 wurde das Projekt Mädchenzukunft vorgestellt.
Im Ergebnis der Diskussion hat der Jugendhilfeausschuss aus fachlicher Sicht eingeschätzt, dass diese Arbeit über die Förderung einer Personalstelle unbedingt weitergeführt werden soll.
Diese Förderung durch die Stadt Potsdam ist deshalb erforderlich, da die bisherige Förderung durch das Bundesamt für Migration im Mai 2011 ausläuft.
Der Fachgesprächskreis Migration und Integration hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2010 ebenfalls ein positives Votum für das Fortbestehen des Projektes abgegeben.
Zu 3:
Mit der Einführung der Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen für die offenen Kinder- und Jugendarbeit in 17 Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen der Stadt konnte für die sozialpädagogischen Fachkräfte eine angemessene Besoldung analog TVÖD eingeführt werden.
Damit ist aber eine Ungleichbehandlung von Sozialarbeitern in diesem Bereich und den in anderen ebenso verantwortungsvollen Bereichen wie Streetwork, Suchtprävention, Schulsozialarbeit, Stadtjugendring tätigen entstanden.
Diese Ungleichbehandlung muss dringend aufgehoben werden, da sie in keiner Weise gerechtfertigt und begründet ist.
Zu 4:
Der Jugendhilfeausschuss hat sich bereits 2009 nach intensiver fachlicher Diskussion in den Jahren 2008 und 2009 für die schrittweise Einführung der Qualitätsparameter für die Arbeit in den Kindertagesstätten ausgesprochen.
Die für den Haushalt 2010 im Ausschuss beschlossenen finanziellen Mittel i.H.v. 347.000 Euro für die Umsetzung der ersten Stufe wurden aber nur teilweise zur Verfügung gestellt.
Die Erhöhung der Qualität der Arbeit in den Kindertagesstätten ist und bleibt eine vordringliche fachliche Forderung des Jugendhilfeausschusses, die einer finanziellen Untersetzung bedarf.