Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0114

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Unmittelbar nach Gründung des KIS wurde erstmalig mit der Erarbeitung einer systematischen Analyse des Immobilienbestandes begonnen. Ziel war neben der Erfassung und Bewertung des Sanierungsckstandes insbesondere die Schaffung einer Grundlage für objektive Kriterien für zukünftige Investitionsentscheidungen. Hierzu wurde ein Prioritätensystem zur Bewertung des Investitionsbedarfs erarbeitet. Das Prioritätensystem unterscheidet hierbei den Investitionsbedarf zunächst nach pflichtigen und nichtpflichtigen Aufgaben. Weiterhin wurde eine Kategorisierung in sofortigen, notwendigen und zukünftigen Handlungsbedarf vorgenommen. Dabei erhielten der sicherheitsrelevante Investitionsbedarf und der Bedarf zur Aufrechterhaltung der Nutzungsfähigkeit die höchste Prioritätsstufe. Das Ergebnis dieser Analyse wurde mit der Mitteilungsvorlage DS 06/SVV/0850 vom 13.10.2006 der StVV vorgestellt und diente als Grundlage für nachfolgende Investitionsentscheidungen.

 

Aufbauend auf den Ergebnissen der v. g. Analyse konzentrierte sich die mittelfristige Investitionsplanung bereits mit dem Wirtschaftsplan KIS / Haushaltsplan LHP 2007 auf den konsequenten Abbau des Sanierungsckstandes im Bereich der Bildungsinfrastruktur und hierbei insbesondere auf Maßnahmen der o. a. Prioritätsstufe 1 (sicherheitsrelevant und Aufrechterhaltung der Nutzungsfähigkeit).

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Erläuterung

Dieses Investitionsprogramm umfasste in seiner jährlichen Fortschreibung für die Jahre 2007 bis 2011 letztendlich ein Gesamtvolumen von ca. 106 Mio. € und bedeutet somit eine nahezu Verdopplung des von der StVV für diesen Zeitraum ursprünglich vorgegebenen Volumens von 55,0 Mio. €.

 

Mit dem Wirtschaftsplan KIS / Haushaltsplan LHP 2010 erfolgte zuletzt eine Fortschreibung dieses Investitionspaketes, was nunmehr für die Jahre 2010 bis 2013 ein Volumen von rd. 120,0 Mio. € umfasst.

 

 

Bisheriges Ergebnis (siehe Anlagen 1a und 1b)

 

Durch dieses immense Investitionsvolumen von insgesamt rund 172,0 Mio. € (2007-2013) wird es bis 2014 möglich, den Sanierungsckstand der Prioritätsstufe 1 (sicherheitsrelevant und Aufrechterhaltung der Nutzungsfähigkeit) abzubauen.

 

Damit ist sichergestellt, dass sich alle Schulgebäude und Kindertagesstätten des KIS in einem nutzungsfähigen und bauaufsichtlich unbedenklichen Zustand befinden werden.

 

Über die ursprüngliche Aufgabe zum Abbau des Sanierungsstaus hinaus, werden aus diesem Investitionsprogamm bis 2014 in einem Volumen von deutlich mehr als 30,0 Mio. € Investitionen in die Erweiterung des Immobilienbestandes getätigt (Erweiterungsinvestitionen). Dieser zuvor nicht geplante Investitionsbedarf ergibt sich aus den ständig wachsenden Anforderungen aus der Schulentwicklungs- bzw. Kitabedarfsplanung. Dies betrifft u. a. die Neuerrichtung eines Gymnasiums am Standort Haeckelstraße, den Kitaneubau in der Stormstraße und die Erweiterungen des Helmholtz- und Humboldt Gymnasiums.

 

Die Finanzierung dieser Investitionen musste und muss zum größten Teil aus Eigenmitteln der Landeshauptstadt Potsdam (ca. 55,0 Mio. €) und Eigen- und Kreditmitteln des KIS (ca. 8,0 Mio. Eigenmittel, ca. 89 Mio. € Fremdmittel; einschl. ca. 25,0 Mio. € ÖPP) sichergestellt werden. Lediglich in einem Umfang von ca. 20 Mio. € wurden für diese Maßnahmen Fördermittel des Bundes bzw. Landes Brandenburg bereitgestellt. Nahezu die Hälfte der Fördermittel betraf hierbei die Einzelmaßnahme Sanierung OSZ II.

 

Nach derzeitigem Kenntnisstand werden auch in den kommenden Jahren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur fast ausschließlich aus kommunalen Mitteln zu finanzieren sein. Nach Abschluss der KP-II-Förderung ist derzeit z. B. kein relevantes Förderprogramm auf Bundes- bzw. Länderebene ersichtlich.

 

 

 

Bedarf nach 2014 (siehe Anlagen 2 a-d)

 

Nach 2014 konzentriert sich der Investitionsbedarf bei Schul- und Kita-Gebäuden im Wesentlichen auf energetische Sanierungen entsprechend den aktuellen Anforderungen der EnEV (ca. 16 Mio. €). Darüber hinaus macht sich die Sanierung/Erweiterung von 4 der 6 bestehenden Mehrzweckgebäude/Schülerspeisungen erforderlich (ca. 5,4 Mio. €).

 

Im Bereich der Schulturnhallen sind Sanierungen, Modernisierungen, Ersatzneubauten und Neubauten in einem Umfang von weiteren ca. 21,6 Mio. € notwendig bzw. wünschenswert. Weitere ca. 10,7 Mio. € umfasst das Volumen an von Sanierungen und Ersatzbauten für sonstige Turnhallen mit Schul- und Vereinsnutzung.

 

Darüber hinaus ist ein weiterer Bedarf (ca. 25,0 Mio. €) zur abschließenden Anpassung der Standards der Schul- und Kitagebäude und Außenanlagen an das derzeitige Neubauniveau (sonstiger Sanierungsbedarf) anzunehmen.

 

Die in der Anlage dargestellten Investitionsbedarfe basieren auf den bisherigen Kenntnissen der Schulentwicklungsplanung und auf der Preisbasis 2010. Zum Zeitpunkt der jeweiligen Projektrealisierung ist somit mit höheren Investitionskosten zu rechnen. Dies bedingt sich einerseits aus dem jährlichen Anstieg der Baupreise (2-5%) und den sich zukünftig ergebenden erhöhten baurechtlichen Anforderungen (z. B. EnEV 20“XX“).

 

 

Ausblick

 

Finanzielle Ressourcen

 

Die Frage des Abbaus des Sanierungsckstandes kann nicht losgelöst von der Frage der Finanzierbarkeit beantwortet werden. Der in den letzten Jahren bereits erfolgte immense Abbau des Sanierungsckstandes geschah unter Ausschöpfung aller finanzwirtschaftlichen Instrumentarien für die Landeshauptstadt am Rande bzw. bis an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. der kommunalaufsichtlichen Genehmigungsfähigkeit.

 

Betrachtet man die durch das Land in den letzten Jahren an die Landeshauptstadt Potsdam ausgereichten Investitionszuschüsse (die investiven Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz des Landes), so wäre festzustellen, dass diese absolut betrachtet bis 2010 leicht anstiegen, aber ab 2011 deutlich geringer ausfallen werden. Noch offensichtlicher wird dieser Rückgang unter der Berücksichtigung eines stetigen Einwohnerzuwachses und einer auf den einzelnen Einwohner gerechneten investiven Zuweisung (Pro-Kopf-Zuweisung der investiven Schlüsselzuweisungen). Das bedeutet, dass sich die im Zusammenhang einer wachsenden Stadt entstehenden besonderen Anforderungen an die Entwicklung der Infrastruktur einerseits und die diesen Prozess determinierenden finanziellen Rahmenbedingungen eher gegenläufig entwickeln.

 

Der Ausgang der aktuellen Diskussion über die Fortführung (bzw. Nichtfortführung) des Hauptstadtvertrages, mit dem bislang die besondere Rolle der Landeshauptstadt und die in Folge dieser Funktion höheren Kosten für die Aufrechterhaltung der städtischen Infrastruktur durch das Land gewürdigt wurde, entscheidet dabei ebenso über zukünftige Spielräume. Sollte der Hauptstadtvertrag nicht fortgehrt werden, würden im Investitionsplan ca. 4,0 Mio. €hrlich weniger Mittel zur Verfügung stehen.

 

Die nachfolgende Darstellung zeigt die in den einzelnen Jahren durch das Land ausgereichten Investitionszuschüsse.

 

 

Jahr

investive Zuweisung nach FAG

Pro-Kopf-Zuweisung

2007

15.227.864,00 €

101,29 €

2008

16.443.023,00 €

107,49 €

2009

16.434.219,00 €

106,30 €

2010

16.774.997,00 €

109,66 €

Planansätze Investitionsprogramm 2011 - 2014

nachfolgend wurde ein jährlicher Anstieg der Einwohnerzahl um 1.000 unterstellt

PE 2011

15.670.200 €

100,70 €

PE 2012

15.940.500 €

101,78 €

PE 2013

16.231.700 €

102,98 €

PE 2014

16.139.000 €

101,75 €

 

Der seit Jahren bekanntermaßen nur ungenügend leistungsfähige Haushalt der Landeshauptstadt verhinderte eine nennenswerte Verstärkung der dringend benötigten Investitionsmittel. Insofern mussten über die (endlichen) Möglichkeiten der Vermögensveräerung wie auch über Kreditaufnahmen die notwendigen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Die Rückzahlung der Kredite – über die Mietzahlungen an den KIS – belasten wiederum den Ergebnishaushalt der Stadt. Zudem sind Kreditaufnahmen genehmigungspflichtig und in der Haushaltssituation der Stadt nur unter sehr engen Voraussetzungen genehmigungsfähig.

 

Neben Forderungen an das Land und den Bund, die Finanzausstattung der Städte auf eine solidere Basis zu stellen, wird auch die Stadt nicht umhin kommen, den eingeschlagenen Kurs der Haushaltskonsolidierung beizubehalten, um damit möglichst frühzeitig einen mindestens ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können.

 

 

Integrierte Stadtentwicklungsplanung

 

Bedingt durch die kontinuierlich steigenden Bevölkerungszahlen der Landeshauptstadt Potsdam werden zukünftig weitere erhebliche Anstrengungen im Bereich der sozialen- und technischen Infrastruktur zu unternehmen sein.

 

Da eine gleichzeitige Finanzierung dieser Investitionsbedarfe die Leistungsfähigkeit des Haushalts der LHP deutlich überfordert, gilt es zunächst die Investitionsbedarfe in ihrer Gesamtheit zu erfassen, um nachfolgend prioritäre Investitionsentscheidungen treffen zu können.

 

Grundlage einer derartigen strategischen Konzeption ist zunächst eine belastbare Prognose der tatsächlichen Bedarfsentwicklung aller Bereiche der technischen und sozialen Infrastruktur der Kommune.

 

Im Rahmen einer solchen integrierten Stadtentwicklungsplanung gilt es u. a. folgende Themen näher zu betrachten:

 

-          Langfristige Prognose der Bevölkerungsentwicklung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse               der Stadtentwicklungskonzepte Wohnen und Gewerbe

-          Prognose der Demographischen Wandlung von Stadt-/Wohngebieten

-          Anforderungen an die technische Infrastruktur

-          Anforderungen an die soziale Infrastruktur (Kita, Schule, Hort, Jugend-, Sozial-,               Kultureinrichtungen)

-          Prognose der Entwicklung von sich ändernden Raum- und Gebäudebedarfsanforderungen der               Bildungsinfrastruktur

-          Gesamtbetrachtung des Investitionsbedarfs soziale und technische Infrastruktur

-          Finanzierungsmöglichkeiten (LHP, Investoren, Fördermittel)

-          Entwicklung von Frühwarnindikatoren zum rechtzeitigen Erkennen von neuen               Bedarfsentwicklungen

 

 

Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, in Abstimmung aller betroffenen Geschäftsbereiche (GB 1, 2, 3 und 4) eine konkrete Aufgabenstellung für eine derartige Gesamtbetrachtung zu formulieren und nachfolgend die Leistungen zur externen Unterstützung dieses Projektes zur Ausschreibung zu bringen. Parallel bemüht sich die LHP um die Einwerbung von Fördermitteln.

 

 

Fortschreibung des Bildungsinfrastrukturprogramms

 

Unabhängig von dieser notwendigen Gesamtbetrachtung beabsichtigt die Landeshauptstadt Potsdam auch weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, um insbesondere den dringenden Bedarf der Bildungsinfrastruktur zu decken. Dies kann jedoch nur im Rahmen der objektiv begrenzten Möglichkeiten erfolgen.

 

Über den vorgelegten Entwurf der Mittelfristplanung 2011-2014 hinaus ist beabsichtigt, das Investitionsvolumen für die Bildungsinfrastruktur für die Jahre 2013 und 2014 nochmals um jeweils 0,5 Mio. € Eigenmittel der Landeshauptstadt Potsdam (durch zusätzliche Vermögensaktivierung) zu erhöhen. Weiterhin wurden verwaltungsintern die Möglichkeiten zusätzlicher Kreditaufnahmen durch den Kommunalen Immobilien Service vorgeprüft. Neben der Darstellung der Refinanzierung der Kreditaufnahmen im Ergebnishaushalt der Landeshauptstadt Potsdam, bedarf es der Beachtung der engen Kriterien einer kommunalrechtlichen Genehmigungsfähigkeit. Grundsätzlich sind bei einem auch mittelfristig nicht ausgeglichenen Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam Kreditaufnahmen nicht genehmigungsfähig, sondern nur unter Außnahmetatbeständen so bei Unabweisbarkeit oder Rentierlichkeit.

 

r den beschriebenen Investitionsbedarf der Bildungsinfrastruktur erscheint es möglich, dass für Investitionen zur Verkehrssicherung und Teilrentierlichkeit von Energetischen Sanierungsmaßnahmen eine kommunalrechtliche Genehmigung von Kreditaufnahmen erlangt werden könnte.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt mit der Genehmigungsbehörde (Kommunalaufsicht) zum Zwecke der Fortschreibung des Bildungsinfrastrukturprogrammes folgendes Modell zu sondieren:

-          Reservierung von ca. 50% der investiven Schlüsselzuweisungen (gegenwärtige Annahme ca.8,0 Mio. pro Jahr)

-          hrliche Kreditaufnahme in Höhe der derzeitigen jährlichen Tilgung (durchschnittlich ca. 5,0 Mio. € pro Jahr) für den Zeitraum 2014 bis 2018

 

Unter Berücksichtigung der Preisentwicklung und bedingt durch die kommunalrechtlichen Genehmigungszwänge können hieraus zunächst folgende Bedarfe abgedeckt werden:

a)      Schulturnhallen (21,6 Mio. €)

b)      Mehrzweckgebäude (5,4 Mio. €)

c)      Fassadensanierung Schulen (10,7 Mio. €)

d)      Kitas (11,5 Mio. €)

 

Auf diese Weise kann ein weiteres Investitionspaket für die Bildungsinfrastruktur in einem Gesamtvolumen von ca. 58,0 Mio. € bis 2018 auf den Weg gebracht werden (für den Zeitraum 2013/2014 zusätzlich 6,0 Mio. €, für den Zeitraum 2015 bis 2018 weitere ca. 52,0 Mio. €).

 

Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, die zeitliche und objektkonkrete Zuordnung dieser Fortschreibung des Bildungsinfrastrukturpaketes in einem zwischen Verwaltung und Politik abzustimmenden Prioritätensystem vorzunehmen. Eine Grundlage kann das mit der Vorlage DS 06/SVV/0850 vorgestellte Prioritätensystem bilden.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass die beabsichtigten und der kommunalrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegenden Kreditaufnahmen dazu führen werden, dass vorläufig kein weiterer Schuldenabbau erfolgen kann. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass die Reservierung von ca. 50% der investiven Schlüsselzuweisungen die Spielräume für andere Investitionsbedarfe beschränkt. Insbesondere auch vor diesem Hintergrund macht sich die zuvor beschriebene Gesamtbedarfsanalyse und nachfolgende Prioritätensetzung dringend erforderlich.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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