Beschlussvorlage - 11/SVV/0026

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Die mit dem Haushaltsplan 2011 zugleich für das Haushaltsjahr 2012 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Ergebnisplanung sind Grundlage für die Haushaltsplanung der Landeshauptstadt Potsdam. Bei der Aufstellung des Ergebnishaushaltes für das Haushaltsjahr 2012 sind die beigefügten Budgetvorgaben für die Geschäftsbereiche zu Grunde zu legen (Anlage 1).

 

2.       Die mit dem Haushaltsplan 2011 zugleich für das Haushaltsjahr 2012 bis 2014 vorgelegten Planwerte der mittelfristigen Investitionsplanung sind Grundlage für die Investitionsplanung 2012.

 

3.       Zur notwendigen Absicherung pflichtiger Leistungen können Umschichtungen zwischen den Budgets vorgenommen werden.

 

4.       Etwaige Veränderungen bei nichtzahlungswirksamen Erträgen und Aufwendungen gegenüber dem Planungsstand dieses Eckwertebeschlusses ermächtigen nicht zur Planung zusätzlicher zahlungswirksamer Erträge und Aufwendungen.

 

5.              Zur Aufrechterhaltung eines möglichst breiten kommunalen Leistungsangebotes sind Ertrags­glichkeiten in angemessener Weise auszuschöpfen (z. B. durch das Erreichen adäquater Kostendeckungsgrade).

 

6.              Dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept ist zu folgen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die vorgeschlagenen Eckwerte r das Jahr 2012 bilden die Grundlage bzw. den Ausgangspunkt der doppischen Haushaltsplanung des Folgejahres und gewährleisten eine konsistente und transparente Verbindung zwischen Jahres- und Mittelfristplanung.

 

Der Eckwertebeschluss, welcher zusammen mit dem jährlichen Beschluss über den Haushaltsplan gefasst wird, ermöglicht es der Stadtverordnetenversammlung bereits frühzeitig strategische und richtungsweisende Entscheidungen für die Mittelfristplanung zu treffen und betont damit die Bedeutung des städtischen Haushaltes als eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente der kommunalen Angelegenheiten.

Die Eckwerte basieren auf den aktuell vorliegenden Erkenntnissen und Einschätzungen der Geschäfts- und Fachbereiche zu den zu erwartenden Entwicklungen in den entsprechenden Aufgabenfeldern.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist mit Beschluss vom 01.09.2010 den von der Kommunalaufsicht im Rahmen der Genehmigung zum Haushalt 2010 erteilten Auflagen beigetreten, daraus resultieren als HSK-Vorgaben für den aktuellen mittelfristigen Planungszeitraum (2011 – 2014) folgende Höchstfehlbeträge für den Ergebnishaushalt:

 

2011: - 22,0 Mio. EUR

2012: - 21,7 Mio. EUR

2013: - 13,7 Mio. EUR

2014: -   9,7 Mio. EUR.

 

Mit dem vorgelegten Eckwertebeschluss 2012 kann die Zielvorgabe nicht konkret eingehalten werden. Nach aktueller Einschätzung zu den zu erwartenden Jahresergebnissen 2008 – 2010 kann aber davon ausgegangen werden, dass es gegenüber den Planungen zu verbesserten Ergebnissen kommen wird und sich somit die bis 2010 prognostizierten Fehlbeträge deutlich verringern werden und zumindest in Teilen durch Rücklagen aus den Vorjahren aufgefangen werden können.

 

Die Konsolidierungsbemühungen der Landeshauptstadt sollten trotzdem konsequent weiter verfolgt werden, um das Leistungsangebot für die Potsdamer Bürger – auch im freiwilligen Bereich - dauerhaft sicher stellen zu können.

 

Wie funktioniert das Budgetierungsverfahren mit Eckwerten?

 

Die Budgetierung erfolgt in der Landeshauptstadt Potsdam über sogenannte Zuschussbudgets (inputorientierte Budgetierung), in deren Rahmen der Zuschussbedarf der einzelnen Geschäftsbereiche in der mittelfristigen Ergebnisplanung für das Jahr 2012 ermittelt wird.

 

Hierbei werden in einem ersten Schritt der Haushaltsplanaufstellung die prognostizierten allgemeinen Erträge (z. B. Steuern, Schlüsselzuweisungen) und die nicht budgetierten allgemeinen Aufwendungen (z. B. Gewerbesteuerumlage, Kreditzinsen) ermittelt. Aus der Differenz zwischen diesen Erträgen und Aufwendungen ergeben sich die verfügbaren allgemeinen Finanzierungsmittel, welche zur Deckung der Zuschussbedarfe der Geschäftsbereiche zur Verfügung gestellt werden können.

 

 

Was ist Gegenstand des Eckwertebeschlusses?

 

Mit dem Eckwertebeschluss legt die Stadtverordnetenversammlung den Zuschussrahmen im Ergebnishaushaltr die Geschäftsbereichsbudgets als verbindliche Rahmenvorgabe für die Aufstellung der „Teilhaushalte“ fest. Der Eckwertebeschluss soll als Strategieentscheidung den Detailberatungen vorausgehen, er soll den grundsätzlichen Rahmen für die Haushalts- und Budgetplanungen der Fachbereiche für das Folgejahr definieren.

 

Der Eckwertebeschluss umfasst im Wesentlichen die Ermittlung der Budgets für die einzelnen Geschäftsbereiche. Die Aufteilung der Erträge, Aufwendungen, Überschüsse, Zuschüsse und die auf die Geschäftsbereiche entfallenden Zuschussbudgets ergeben sich aus der beigefügten Übersicht in Anlage 1.

 

Die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes der laufenden Verwaltungstätigkeit des Jahres 2012 sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Sie werden entsprechend der zu erwartenden Zahlungsströme aus den Ansätzen des Ergebnishaushaltes abgeleitet.

 

Der doppische Ergebnishaushalt enthält naturgemäß zahlungswirksame sowie zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen. Verschiebungen zwischen diesen könnten auch bei der Einhaltung der Eckwerte zu einer erheblichen Verschlechterung des Finanzhaushaltes führen. Um dies zu vermeiden, wurde im vorgeschlagenen Beschlusstext unter Nr. 4 eine entsprechende (klarstellende) Einschränkung aufgenommen.

 

 

Wie wurden die vorliegenden Eckwerte ermittelt?

 

Die dargestellten Eckwerte ergeben sich aus den im Rahmen der Haushaltsplanung 2011 ermittelten Werten der mittelfristigen Ergebnisplanung für das Haushaltsjahr 2012. Die Teilhaushalte wurden entsprechend der Budgetzuordnung im Haushaltsplan den Geschäftsbereichen ohne inhaltliche Änderungen zugeordnet.

 

 

Grundlage für den Bürgerhaushalt 2012

 

Nach dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Konzept zum Bürgerhaushalt (DS 07/SVV/0037) ist der Eckwertebeschluss auch Grundlage für die Bürgerbeteiligung.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Einhaltung der vorgeschlagenen Eckwerte für das Haushaltsjahr 2012 beträgt der Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt 2012 höchstens 21,2 Mio. €. Dieser Wert entspricht der im Rahmen der Haushaltsplanung für 2011 erfolgten mittelfristigen Ergebnisplanung für 2012.

 

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Anlagen

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