Mitteilungsvorlage - 11/SVV/0239
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen zur Umsetzung des Luftreinhalte- und Aktionsplans in der Landeshauptstadt Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.04.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Der Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Landeshauptstadt Potsdam (LRP) wurde vom brandenburgischen Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz unter Beteiligung des Landesumweltamtes Brandenburg wegen der Gefahr von Grenzwertüberschreitungen in Abschnitten der Zeppelinstraße, Behlertstraße, Breite Straße, Großbeerenstraße sowie Leipziger Straße aufgestellt. Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam am 7. Mai 2008 wurde die Voraussetzung für die Umsetzung des Luftreinhalte- und Aktionsplans geschaffen. Nach aktueller Analyse der Immissionssituation besteht noch für 4 Straßenbereiche weiter die Gefahr der Grenzwertüberschreitung für Feinstaub (PM10) als auch für Stickstoffdioxid (NO2). In folgenden Straßenabschnitten sollen Maßnahmen an Lichtsignalanlagen (LSA) durchgeführt werden:
- Behlertstraße zwischen Berliner Straße und Am Neuen Garten
- Zeppelinstraße zwischen Kastanienallee und Lennéstraße
- Breite Straße zwischen Schopenhauerstraße und Schlossstraße
- Großbeerenstraße zwischen Karl-Liebknecht-Straße und Horstweg
Zur Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte für Feinstaub, der nicht öfter als 35 Tage im Jahr überschritten werden darf, und für Stickstoffdioxid, sind im Luftreinhalte- und Aktionsplan konkrete Maßnahmen für den Verkehr in den belasteten Straßenabschnitte ausgewiesen. Zur Reduzierung der Kfz-bedingten Emissionen durch Motorenabgase und Abrieb, die maßgeblich von der Anzahl der schweren Dieselfahrzeuge und der Verkehrssituation bestimmt werden, ist ein gleichmäßiger Verkehrsfluss mit weniger Anfahr- und Haltevorgängen zu erzeugen.
Als erste Maßnahme zur Luftreinhaltung wurde 2008 die Einbahnstraßenregelung in der Leipziger Straße eingeführt. Im Zuge der Einbahnstraßenführung wurde die Lichtsignalanlage (LSA) Michendorfer Chaussee/ Brauhausberg errichtet und in Grüner Welle zu den Nachbaranlagen geschaltet.
Weitere Änderungen sind an Lichtsignalanlagen in den genannten Straßenabschnitten wie folgt vorgesehen:
1. Verstetigung von Grünen Wellen und Vermeidung von Stop and Go für alle betroffenen Straßen
Ziel der Maßnahmen ist es, den Kfz-Verkehrsfluss mit Hilfe optimierter Lichtsignalsteuerungen in den vorgenannten schadstoffbelasteten Abschnitten flüssiger und stetiger zu gestalten, um Rückstauerscheinungen zu minimieren und einen verbesserten Durchfluss zu erreichen. Die Belange des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind dabei zu berücksichtigen. Bei Bedarf und immissionsabhängiger Notwendigkeit soll eine zeitlich begrenzte Pförtnerung des Zuflusses in die betroffenen Abschnitte durch veränderte Steuerung an den Lichtsignalanlagen erfolgen.
2. Erweiterung der Verkehrsmanagementzentrale
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen ist die Erweiterung des bestehenden Potsdamer Verkehrs- und Informationsmanagements und eine dem zur Verfügung stehenden Verkehrsraum angepasste Steuerung der LSA notwendig. Das zukünftige Verkehrsmanagement hat neben den verkehrlichen nunmehr auch umweltbezogene Informationen einzubinden und auszuwerten. Ziel ist es, den stadtbezogenen Verkehr insgesamt besser zu organisieren und so zu einer Reduzierung der Abgas- und Lärmemissionen beizutragen. Dazu soll die vorhandene Verkehrszentale ausgebaut werden.
3. Straßenzug Behlertstraße - Am Neuen Garten - Alleestraße
Mit dem Bau der beiden LSA in der Straße Am Neuen Garten am Treffpunkt Freizeit und Ecke Alleestraße wurde mit der Umsetzung der Maßnahme für den Straßenzug Behlertstraße und Am Neuen Garten begonnen. Zur Verflüssigung des Verkehrs ist eine von der Kapazität des Straßenraums abhängige Grüne Welle in beiden Richtungen und die zeitlich begrenzte oder umweltabhängige Pförtnerung des zufließenden Kfz-Verkehrs von der Nuthestraße und Berliner Straße geplant. Die zeitlich begrenzte Pförtnerung ist auf die Rushhour in der Früh- und Nachmittagszeit beschränkt. Die Pförtnersteuerungen kommen in diesen Zeiträumen aber auch dann nur zum Einsatz, wenn die Verkehrsmenge im Zulauf der Hauptverkehrsstraßen so groß ist, dass die Abwicklung des Verkehrs im nachgeordneten Netz nicht mehr in Grünen Wellen möglich ist.
4. Straßenzug Zeppelinstraße - Breite Straße
Die Umsetzung von Maßnahmen ist in der Breiten Straße und Zeppelinstraße ähnlich der Relation Behlertstraße geplant. Hier soll ebenfalls durch Verflüssigung des Verkehrs und zeitlicher und umweltabhängiger Pförtnerung des Kfz-Verkehrs von Pirschheide und Leipziger Dreieck kommend die Schadstoffbelastung in beiden betroffenen Abschnitten gesenkt werden.
5. Großbeerenstraße
In der Großbeerenstraße ist eine Koordinierung der vorhandenen Lichtsignalanlagen im betroffenen Abschnitt geplant. Eine Pförtnerung ist hier nicht vorgesehen.
6. Verkürzung der Wartezeiten für Radfahrer und Fußgänger an LSA
Auch wenn die oben aufgeführten Maßnahmen in den betroffenen Abschnitten ein nachhaltiges Mittel zur Einhaltung der Grenzwerte ist, sind flankierende Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes weiterhin erforderlich. Die konsequente Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Radfahrer und Fußgänger) zur Senkung der Kfz-bedingten Schadstoffbelastung durch Vermeidung von Kfz-Verkehr ist wesentlicher Bestandteil des LRP. Im Rahmen der Umsetzung der LRP soll aus diesem Grunde eine Senkung der Umlaufzeit an Lichtsignalanlagen (signalprogrammabhängige Wartezeit) in den Streckenabschnitten erfolgen. Dadurch wird die durchschnittliche Wartezeit der Fußgänger und Radfahrer an LSA verringert.
7. Umweltzone
Im LRP wurde als eine mögliche Maßnahme die Einrichtung einer Umweltzone im gesamten Potsdamer Stadtgebiet vorgeschlagen. In Umweltzonen dürfen ganzjährig (also nicht nur in Perioden hoher Luftbelastung) nur Kraftfahrzeuge einfahren, die bestimmte Abgasgrenzwerte einhalten und mit einer entsprechenden Plakette versehen sind. Aufgrund des hohen Aufwandes der Vorbereitung und Durchsetzung und wegen der Nachteile für viele Kraftfahrer wird die Umweltzone nur dann eingerichtet, wenn die Ziele zur Luftreinhaltung mit den o.g. verkehrstechnischen Maßnahmen nicht erreicht werden.
Nach Abschluss der Maßnahmen ist eine Überwachung und Auswertung der Schadstoffbelastung in den kritischen Abschnitten vorgesehen. Dadurch sind eine Bewertung der Maßnahmen und deren Wirkung möglich.
Die Umsetzung der Maßnahmen soll bis zum Ende des Jahres 2011 abgeschlossen sein. Eine Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen ist im 1. Quartal 2013 vorgesehen.