Beschlussvorlage - 11/SVV/0321

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss möge beschließen:

 

1.       Der Kreditrahmen der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH zur bedarfsbezogenen   Kommunalkreditaufnahme für die Entwicklungsmaßnahme beträgt für das Jahr 2011 höchstens 10.665.200,00 €. Eine bedarfsbezogene Kreditaufnahme hat möglichst dergestalt zu erfolgen, dass Sondertilgungsrechte in der Weise bestehen, dass am Ende der Entwicklungsmaßnahme lediglich das genehmigte Defizit in Höhe von 7.824.299,66 € durch die Stadt zu übernehmen ist.

 

2.       Der Oberbürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden gem. § 57 (2) BbgKVerf ermächtigt, den Kreditaufnahmen der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH innerhalb des beschlossenen Kreditrahmens für das Jahr 2011 schriftlich zuzustimmen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.11.1993 wurde die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH als Treuhänder beauftragt, die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Bornstedter Feld“ durchzuführen.

 

Die Entwicklungsträgerbeauftragung sieht gem. § 6 Abs. 3 vor, dass für jedes Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan über die zu erwartenden Kosten und die zur Verfügung stehenden Einnahmen zur Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme aufgestellt wird.

 

Der für das Jahr 2011 gültige Wirtschaftsplan des Treuhandvermögens weist für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld für das Wirtschaftsjahr 2011 einen Fremdfinanzierungsbedarf in Höhe von 3.165.200,00 € aus. Aufgrund von Ausgabeverschiebungen beim Bau der Grundschule/ Hort Kaserne Pappelallee ist die Inanspruchnahme des Restkreditvolumens von 7.500.000,00 € aus dem bereits genehmigten Kreditrahmen 2010 notwendig.

 

Der zu genehmigende Kreditrahmen dient zur Absicherung folgender investiver Maßnahmen:

 

Erschließungsmaßnahmen   1.343.000,00 €

 

Erschließungsplanung und –durchführung Gartenstadt Kirschallee

 

Soziale Infrastruktureinrichtungen 11.907.495,00 €

 

Planung und Errichtung einer Kindertagesstätte in der Roten Kaserne West

Freianlagen Schule/Hort Kaserne Pappelallee, soweit entwicklungsbedingt

Planung einer Kindestagesstätte in der Kaserne Pappelallee

Errichtung der Schule/Hort Kaserne Pappelallee

 

Um die geplanten Maßnahmen im Sinne einer zügigen städtebaulichen Entwicklung durchführen zu können, ist die bedarfsbezogene Aufnahme von Kommunaldarlehen im Rahmen eines zu beschließenden Kreditrahmens für das Jahr 2011 erforderlich.

 

Der Rahmenbeschluss gewährleistet die nach dem besonderen Städtebaurecht erforderliche Zügigkeit bzw. Flexibilität. Der Zeitpunkt der einzelnen Kreditaufnahmen ist nur schwer prognostizierbar, da er überwiegend vom Fortschritt der privaten Investitionen abhängt. Zur Reduzierung der Vorlaufkosten wird die Verwaltung / der Treuhänder nur in dem Umfang von der unter Ziffer 2 eingeräumten Ermächtigung Gebrauch machen, wie dies zur zeitnahen Umsetzung der seitens der Stadt eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist.

 

Zu den bedarfsbezogenen Einzelkreditaufnahmen innerhalb des genehmigten Kreditrahmens für das Jahr 2011 wird jeweils eine Prüfung durch den Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege und eine Abstimmung mit dem Servicebereich Finanzen und Berichtswesen vorgenommen. Erst im Anschluss wird, je nach Prüfergebnis, die schriftliche Zustimmung zu den Einzelkreditaufnahmen erfolgen.


Grundlage der Prüfung auf Zustimmungsfähigkeit ist die Kosten- und Finanzierungsübersicht gem. § 149 BauGB. Die Gemeinde soll die Zustimmung versagen, sofern erhebliche negative Abweichungen zwischen dem fortgeschriebenen und ursprünglichen Kosten- und Finanzierungsplan erkennbar sind[1]. Entscheidend für die Frage, ob negative Abweichungen vorliegen ist eine etwaige Überschreitung der genehmigten Verbindlichkeitsübernahme i. H. v. 7,8 Mio. € am Ende der Laufzeit des Entwicklungsträgervertrages[2].

 

Die aktuelle Kosten- und Finanzierungsübersicht für die Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld, Stand 31.12.2010,  weist einschließlich des für das Jahr 2011 zu genehmigenden Kreditrahmens und  ohne Berücksichtigung der am Ende der Entwicklungsmaßnahme noch anfallenden Finanzierungskosten für die offene, durch die Stadt zu übernehmende Kreditschuld, ein Defizit am Ende der Laufzeit in Höhe 6.781.000,00 € aus. Die Restverbindlichkeit liegt somit noch  im durch das Ministerium des Innern mit Bescheid vom 13.08.1997 genehmigten Rahmen der zu übernehmenden Verbindlichkeiten durch  die Stadt Potsdam ( 7.824.299,66 € ) am Ende der Entwicklungsmaßnahme.

 

Der Nachweis der gesicherten Finanzierung erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Kosten- und Finanzierungsübersicht. Der Aufbau, die Plausibilität und die Übereinstimmung der Kosten- und Finanzierungsübersicht der Entwicklungsmaßnahme mit den gesetzlichen Regelungen des BauGB wurden von der DOMUS Revision AG überprüft und bestätigt.

 

Der Darlehensstand per 31.12.2010 betrug 30.803.000,00 €. Im Jahr 2011 ist durch den ETBF eine Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 10.665.200,00 € sowie eine Kredittilgung von 7.739.000,00 € vorgesehen. Bei vollständiger Inanspruchnahme des Kreditrahmens ergäbe sich am 31.12.2011 ein Darlehensstand in Höhe von 33.729.200,00 €.

 

Es ist in Abweichung zu dem Wirtschaftsplan 2011 ein Finanzierungsengpass im Wirtschaftsjahr 2011 zu erwarten. Daher ist der Kreditrahmen um 7.500.000,00 € über die im Wirtschaftsplan 2011 genannten 3.165.200,00 € auf insgesamt 10.665.200,00 € zu veranschlagen.

 

Eine bedarfsbezogene Einzelkreditaufnahme innerhalb des genehmigten Kreditrahmens setzt voraus, dass die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH den unbedingten Liquiditätsbedarf darlegt.

 

Der Betrag von 7.500.000,00 € resultiert daraus, dass der bestätigte Kreditrahmen des Vorjahres (2010) in Höhe von 15.270.000,00 € von der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH in 2010 lediglich bedarfsbezogen in Höhe von 7.500.000,00 € in Anspruch genommen worden ist.

 

r die Grundschule Kaserne Pappelallee wurden im Wirtschaftsplan 2010 Baukosten in Höhe von 14.161.220,15 € angesetzt.

 

Aufgrund des umfassenden Abstimmungsprozesses in der Planungsphase verzögerte sich der geplante Baubeginn, sodass im Wirtschaftsjahr 2010 Ist-Kosten in Höhe von lediglich 3.600.000,00 € finanziert werden mussten. Der Finanzierungsanteil von 10.500.000,00 € wird im Wirtschaftsjahr 2011 zahlungswirksam. Angesichts des nicht ausgeschöpften Kreditrahmens 2010 liegt es aus betriebswirtschaftlicher Sicht nahe, einen entsprechenden (erhöhten) Kreditrahme für 2011 zuzulassen.

 

In der Anlage ist der aktuelle Wirtschaftsplan 2011 und die Gesamtfinanzierungsübersicht der „Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld“ beigefügt.

 

1 Kreditwesen der Kommunen, Runderlass Nr. 7/2003 des MdI vom 1.8.2003

2 Genehmigungsschreiben des MdI vom 13.8.1997


[1] Kreditwesen der Kommunen, Runderlass Nr. 7/2003 des MdI vom 1.8.2003

[2] Genehmigungsschreiben  des MdI vom 13.8.1997

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Bei Inanspruchnahme eines bedarfsbezogenen Kredits erfolgt die Abwicklung über das Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme „Bornstedter Feld“, es ergeben sich somit keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Potsdam.

 

Die von der Stadt Potsdam zu übernehmende Restverbindlichkeit am Ende der Laufzeit der Entwicklungsmaßnahme( 2015 ) beläuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand ( Kosten- und Finanzierungsübersicht,  Stand 31.12.2010 ) auf 6.781.000,00 €.

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Anlagen

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