Antrag - 11/SVV/0219
Grunddaten
- Betreff:
-
Arbeitsgruppe zur Durchsetzung gesetzlicher Informationsrechte der Stadtverordneten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Die Andere
- Einreicher*:
- Gruppe Die Andere
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.04.2011
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04.05.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.04.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, alle Fraktionen und Gruppen der Stadtverordnetenversammlung zu einem Workshop noch in der ersten Jahreshälfte 2011 einzuladen, auf dem Möglichkeiten diskutiert werden:
- wie das Verfahren zur Gewährung von Akteneinsicht transparenter, schneller und rechtseinheitlicher geregelt werden kann
- welche Verstöße des Oberbürgermeisters gegen das Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht
dienstrechtlich geahndet werden können
- wie der Oberbürgermeister zur Einhaltung von Terminen und Zusagen veranlasst werden kann
- welche Änderungen in den Vorschriften des Potsdamer Ortsrechtes dazu sinnvoll erscheinen.
Erläuterung
Begründung:
Immer wieder haben Stadtverordnete in Potsdam Probleme, ihre gesetzlichen Rechte auf Auskunft oder Akteneinsicht gegenüber der Stadtverwaltung durchzusetzen.
Die Stadtverwaltung erteilt häufig unvollständige Antworten, verweigert oder verzögert die Gewährung von Akteneinsicht ohne stichhaltige Gründe oder beantwortet Fragen zu städtischen Betrieben entgegen ausdrücklichen Regelungen in der Kommunalverfassung mit Verweis auf die private Rechtsform oder entgegenstehende Rechte Dritter nicht. Häufig werden zugesagte Vereinbarungen und Termine nicht eingehalten oder wichtige Informationen selektiv nur bestimmten Stadtverordneten zugeteilt.
Inzwischen hat die Erschwerung der ehrenamtlichen Stadtverordnetentätigkeit durch die Stadtverwaltung eine Qualität erreicht, die eine gemeinsame fraktions- und gruppenübergreifende Verständig erforderlich macht, welche Möglichkeiten bestehen, diese Missstände künftig abzustellen.