Antrag - 11/SVV/0315

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, den Entwicklungsträger Bornstedter Feld als Geschäftsbesorger der Landeshauptstadt Potsdam anzuweisen, bei der Vermietung des Neuen Lustgartens für Volksfeste im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 06.12.2000 (BT-Drs. 14/3784 i. d . F. der Beschlussempfehlung BT-Drs. 14/4836) beginnend ab dem Jahr 2011 einen Tagesmietzins in Höhe von nicht mehr als 850,00 Euro für jeden Spieltag zu berechnen.

 

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Erläuterung

Begründung:

Die Volksfeste sind wesentliches Kulturgut und als solches von der Bundesregierung und der EU anerkannt. Sie sind für alle sozialen Schichten ein wichtiger Bestandteil der Freizeitgestaltung.

Mit der Schaffung des Neuen Lustgartens hat die Landeshauptstadt Potsdam nach vielfachem Wechsel des Veranstaltungsplatzes in der Vergangenheit im Jahr 2011 einen dauerhaften Festplatz im Herzen der Stadt geschaffen, der von seiner Infrastruktur darauf ausgelegt ist, die traditionellen Volksfeste durchzuführen. Die Landeshauptstadt Potsdam anerkennt die positiven sozio-kulturellen Effekte von Volksfesten und sichert dauerhaft die wirtschaftlichen Grundlagen, indem sie die kostenmäßige Belastung r Betreiber der Volksfeste deckelt.

 

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