Antrag - 11/SVV/0328

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Zukunft keine unbezahlten studentischen Praktika mehr auszuschreiben. Zudem wird er gebeten zu prüfen, wieviele Studenten in den Abteilungen der Stadtverwaltung derzeit entgeldlos arbeiten. Gemeinsam mit dem Personalrat soll eine monatliche Vergütung für die studentischen ArbeitnehmerInnen ausgehandelt werden. Die Prüfung soll außerdem Praktikantenrechte auf Grundlage der Definition „Praktikant“ durch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 13.03.03 – 6 AZR 564/01 berücksichtigen und faire Grundlagen für Praktika beinhalten (Mentor, Vertrag, Zeugnis, Dauer, Bezahlung, Verlängerung, Probezeit, Urlaub, Arbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit, Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung).

 

 

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Erläuterung

Begründung

 

Praktikastellen in den Abteilungen und Referaten der Stadtverwaltung sind wichtig und unterstützenswert. Unbezahlte Praktika für Studenten sind zwar rechtlich zulässig aber moralisch fragwürdig. Praktika dienen dazu Erfahrungen in einem Beruf zu sammeln, das bedeutet das Praktikanten auch selbstständig arbeiten wollen und sollen – d.h. sie sind ArbeitnehmerInnen und sie haben ein Anrecht auf eine entsprechende Bezahlung.

 

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