Beschlussvorlage - 11/SVV/0289

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

In der Landeshauptstadt Potsdam werden die folgenden Gebiete als innerstädtische Vorranggebiete Wohnen im Sinne der Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Brandenburg ausgewiesen:

 

Behlertstraße

Gartenstraße

 

(Genaue Gebietsbezeichnung siehe Karte in der Anlage)

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Erläuterung

Begründung:

 

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat in Abstimmung mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr seine ursprüngliche Genehmigung für die von der Landeshauptstadt Potsdam beantragten und bestätigten Fördergebietskulissen ( DS SVV/11/0112) ergänzt:

·         Innerstädtisches Vorranggebiet Wohnen Behlertstraße

(anschließend an das Sanierungsgebiet Holländisches Viertel und innerstädtisches Vorranggebiet Wohnen Innenstadt und begrenzt durch die Friedrich-Ebert-Straße und Behlertstraße)

 

Für ein Investitionsvorhaben in der Behlertstraße gab es durch den Bauträger eine Förder-anfrage an das Ministerium. Die geplante Investition für ein Modellvorhaben für 16 Familien wird die erste Passivhaussiedlung in Potsdam sein. Um die Realisierung dieses anspruchsvollen Modellvorhabens zu gewährleisten, sind die Baufamilien auf die Förderung für Wohneigentum in Innenstädten durch die Investitionsbank angewiesen.

 

·         Innerstädtisches Vorranggebiet Wohnen Gartenstraße

(angrenzend an den Entwicklungsbereich Babelsberg in den Grenzen Gartenstraße, Mitteldamm und Beetzweg).

 

Vor dem Hintergrund der durch das Land anerkannten schwierigen Rahmenbedingungen der LHP für die Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Bereichen hat das Landesamt für Bauen und Verkehr in Abstimmung mit dem MIL eine nochmalige Prüfung eines vormals als Vorranggebiet Wohnen abgelehnten Teilstücks des Entwicklungsbereiches Babelsberg vorgenommen. Im Bereich Gartenstraße besteht ein Wohnungsbaupotential für zwei Mehrfamilienhäuser und 12 Stadthäuser, das sich im Treuhandvermögen der Entwicklungsmaßnahme befindet. Hier soll 2011 durch  Stadtkontor ein Baugemeinschaftsprojekt initiiert werden.

 

Mit vorliegender Drucksache erfolgt nur eine Flächenergänzung der mit der DS SVV/11/0112 bereits erläuterten Fördersystematik des Landes Brandenburg im Rahmen der Wohnraumförderung.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die auszureichenden finanziellen Mittel sind Fördermittel des Landes Brandenburg, die von der Investitionsbank des Landes Brandenburg direkt an dierdermittelberechtigten ausgereicht werden.

Kommunale Eigenanteile gibt es keine. Daher ergeben sich für die Landeshauptstadt Potsdam keine haushaltswirksamen finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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