Beschlussvorlage - 11/SVV/0278
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss Wegenutzungsvertrag für die Gasversorgung in den Vertragsgebieten Eiche, Golm, Grube und Satzkorn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.05.2011
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01.06.2011
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27.06.2011
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31.08.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
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Vorberatung
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24.05.2011
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28.06.2011
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23.08.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.05.2011
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29.06.2011
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24.08.2011
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Erläuterung
Begründung:
1. Einleitung
Nach Einführung der Liberalisierung 1998 hat sich der Strom- und Gasmarkt in Deutschland von einem reinen Monopol hin zu einem offenen Markt entwickelt. Das Kernziel der Liberalisierung ist die Ankurbelung des Wettbewerbs um Strom- und Gaskunden, verbunden mit einem freien Zugang zu den Versorgungsnetzen für jeden Strom- und Gasanbieter, der Endkunden beliefert. Im Endeffekt haben sich die Versorgungsnetze von einer Privatstraße zu einer öffentlichen Straße, die jeder nutzen darf, gewandelt. Darüber hinaus wurden die Geschäftsbereiche Erzeugung, Handel und Vertrieb in den Wettbewerb gestellt. Die Übertragungs- und Verteilnetze stehen weiterhin im Eigentum von Netzbetreibern, die durch Behörden kontrolliert und reguliert werden.
Die Strom- und Gasnetze in Deutschland sind unterteilt in überörtliche und örtliche Netze. In unserem Fall geht es rein um die örtlichen Gasnetze. Die Landeshauptstadt Potsdam hat damit das Recht, sich ihren örtlichen Strom- oder Gasnetzbetreiber selbst auszusuchen, was in Form eines Wegerechts (=Konzession) geschieht. Das Wegerecht gilt nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) für alle öffentlichen Verkehrswege der Gemeinde sowie für die Verlegung und den Betrieb von Strom- und Gasleitungen. Grundsätzlich muss ein Wegerecht (Konzessionsverträge) für die Bereiche der Strom- und Gasversorgung vergeben werden.
Als Gegenleistung für das Wegerecht (Konzession) bekommt die Gemeinde eine Abgabe auf die durchgeleitete Strom- und Gasmenge. Die Konzessionsabgabe gehört zu den wichtigsten kommunalen Einnahmequellen und ist zudem eine sehr sichere und verlässliche Einnahmequelle.
Bei der Vergabe des Wegerechts (=Konzession) besteht keine Einflussmöglichkeit auf die Herkunft des Gases (Biogas, Erdgas) oder die Herstellung der Stromlieferung (Kernkraft, Kohle, Gas, regenerativ).
Jeder Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland ist gesetzlich verpflichtet, dass jede Art der Strom- und Gaslieferung an den Endkunden gelangen muss. Bei der Vergabe der Stromkonzession spielen deshalb allein nur die wirtschaftlichen Kriterien eine Rolle.
Auch nur nach rein wirtschaftlichen Kriterien werden die örtlichen Strom- und Gasnetzbetreiber durch die zuständigen Landes- und Bundesregulierungsbehörden überprüft. Ihr Ziel der Überwachung ist zum einen, dass die Strom- und Gasnetzbetreiber jeden Strom- und Gaslieferant Zugang zum Netz frei geben und zum anderen müssen sie dafür Sorge tragen, dass der Strom- und Gasnetzbetrieb zugleich auch effizient betrieben wird, um die Netzkosten am Strom- und Gaspreis so gering wie möglich zu halten. Um die Wirtschaftlichkeit eines jeweiligen Netzbetreibers bewerten zu können, vergleichen die Regulierungsbehörden die einzelnen Strom- und Gasnetzbetreiber.
2. In einem Konzessionsvertrag werden vor allem folgende Punkte vereinbart:
- Das Recht des Netzbetreibers für die Leitungsverlegung und Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen in der Gemeinde. Andere Energieversorgungsunternehmen können gegen Bezahlung an den Konzessionsnehmer dieses Netz mit nutzen (Netznutzungsrechte).
- Der Netzbetreiber verpflichtet sich zur Bereitstellung des Versorgungsnetzes auch für zukünftige Baugebiete.
- Regelung zur Abstimmung und Gewährleistung bei Baumaßnahmen.
- Festlegung der Konzessionsabgabe an die Landeshauptstadt Potsdam. Der Höchstbetrag der Konzessionsabgabe ist in § 2 der Konzessionsabgabeverordnung vorgegeben und daher bei allen Anbietern gleich bemessen.
- Die Landeshauptstadt Potsdam erhält den gesetzlich höchstzulässigen Preisnachlass auf das für die kommunalen Abnahmestellen anfallende Netznutzungsentgelt.
- Die Laufzeit des Konzessionsvertrages darf höchstens 20 Jahre betragen (§ 46 Abs. 2 EnWG).
- Das EVU soll die Gemeinde bei der Erstellung von kommunalen Energiekonzepten beraten und unterstützen.
3. Musterkonzessionsvertrag
Der kommunale Spitzenverband, der Städte- und Gemeindebund Brandenburg, hat zusammen mit Netzbetreibern einen Muster-Wegenutzungsvertrag (Stand 2010) vereinbart, mit dem unter Berücksichtigung der kommunalen Belange eine einheitliche Vertragsgestaltung im Land Brandenburg geschaffen wird.
Vorteile gegenüber den auslaufenden Wegenutzungsverträgen:
- Verlängerung der Gewährleistungsfristen bei Tiefbauarbeiten von bisher zwei auf fünf Jahre
- Eine bessere Folgekostenregelung bei Leitungsumverlegungen. Bisher waren generell 50% der Kosten durch die Gemeinde / Landeshauptstadt Potsdam zu tragen. Zukünftig fallen Umverlegungskosten nur bei Leitungssystemen unter 10 Jahre seit Herstellung an, wobei hier die Landeshauptstadt Potsdam ein Drittel der Kosten zu tragen hat.
- Einführung eines gesetzlich höchstzulässigen Preisnachlasses auf das für die kommunalen Abnahmestellen anfallende Netznutzungsentgelt
4. Ende der Vertragslaufzeit und Verfahrensablauf zur Vergabe:
Aufgrund der Gemeindegebietsreform liegen für die einzelnen, ehemals selbstständigen Ortsteile jeweils eigene Konzessionsverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten vor.
Die Konzessions-/Wegenutzungsverträge enden für die Gasversorgung mit dem Energieversorgungs-unternehmen Havelländische Stadtwerke GmbH (Netzbetreiber NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG)
- für den Ortsteil Eiche am 20.05.2011,
- für den Ortsteil Golm am 07.06.2011,
- für den Ortsteil Grube am 18.06.2011,
sowie für die Gasversorgung mit dem Energieversorgungsunternehmen Erdgas Mark Brandenburg GmbH (Netzbetreiber NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG)
- für den Ortsteil Satzkorn am 31.07.2011.
Gemäß § 46 Absatz 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat die Landeshauptstadt Potsdam zwei Jahre vor Ablauf der bestehenden Konzessionsverträge das Vertragsende durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger wie folgt bekannt gemacht:
1. Vertragsgebiet Eiche, Golm und Grube am 20.05.2009
2. Vertragsgebiet Satzkorn am 30.06.2009
Auf diese Bekanntmachungen hin haben Sie sich als Netzbetreiber um die neu abzuschließenden Wegenutzungsverträge mit der Landeshauptstadt Potsdam beworben:
1. Die Havelländische Stadtwerke GmbH (Netzbetreiber NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG) mit Bewerbungsschreiben vom 29.05.2009 für die Vertragsgebiete Eiche, Golm und Grube.
2. Die Energie und Wasser Potsdam GmbH mit Bewerbungsschreiben vom 10.06.2009 für die Vertragsgebiete Eiche, Golm und Grube und mit Bewerbungsschreiben vom 08.07.2009 für das Vertragsgebiet Satzkorn.
3. Die Erdgas Mark Brandenburg GmbH (Netzbetreiber NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbH & Co. KG) mit Bewerbungsschreiben vom 28.07.2009 für das Vertragsgebiet Satzkorn.
4. Die Alliander AG mit Bewerbungsschreiben vom 04.08.2009 für das Vertragsgebiet Satzkorn.
Zwischenzeitlich haben die Bewerber zu 1., 3. und 4. ihre Bewerbung zurückgezogen.
Die Bewerberin zu 2. wurde mit Schreiben vom 22.02.2011 aufgefordert, der Landeshauptstadt Potsdam den neuen Konzessionsvertrag auf der Grundlage des Muster-Wegenutzungsvertrages des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg anzubieten. Dieser wurde am 03.03.2011 der Landeshauptstadt Potsdam vorgelegt. Zur Harmonisierung wurden die vier Vertragsgebiete zu einem zusammengefasst.
5. Konzessionsvertrag des Netzbetreibers Energie und Wasser Potsdam GmbH
Der Konzessionsvertrag entspricht dem Muster-Wegenutzungsvertrag des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg.
Die Energie und Wasser Potsdam GmbH verfügt über die notwendigen technischen und wirtschaftlichen Vorrausetzungen (Qualifizierung, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde) als Netzbetreiber.
Weitere Vorteile für die Landeshauptstadt Potsdam:
· Einflussnahme der Stadt im Rahmen der Beteiligung an der Gesellschaft
· regionale Beschäftigung von Personal
· regionale Beauftragung von Unternehmen durch den Netzbetreiber
· Steueraufkommen verbleibt in Potsdam
· örtliche Präsenz, Kundennähe
· 24 Stunden Störungs- und Bereitschaftsdienst
· Der Mehrspartenbetrieb (Trink- und Abwasser-, Strom- und Gasnetze in einer Hand) sorgt für einen wirtschaftlichen Netzbetrieb, da eine Koordination erfolgen kann.
Die Verwaltung empfiehlt den Abschluss des Wegenutzungsvertrages.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,6 kB
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