Antrag - 11/SVV/0475

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Sollten Aufsichtsrat bzw. Gesellschafterversammlung Aufhebungsvereinbarungen mit dem ehemaligen Geschäftsführer der EWP GmbH und der SWP GmbH geschlossen haben, die eine Abfindungszahlung beinhalten, wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Vereinbarungen bzgl. einer Abfindung ohne Schaden für die Stadt bzw. die Gesellschaften aufzulösen.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Auf Grund der seit den letzten Wochen aufgetretenen Erkenntnisse über gravierende Verstöße des bisherigen Geschäftsführers der SWP Potsdam GmbH und der EWP Potsdam GmbH gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten wurde die Fortführung des Arbeitsverhältnisses nach Abwägung beiderseitiger Interessen als unzumutbar eingestuft.

 

Eine Auflösungsvereinbarung wurde bereits geschlossen. Die in der letzten Woche gewonnen Einsichten in weitere Verstöße des bisherigen Geschäftsführers hätten eine fristlose Beendigung des Vertragsverhältnisses begründet. Eine Auflösungsvereinbarung ggf. gekoppelt an Abfindungsleistungen ist nicht mehr gerechtfertigt und gegenüber den Bürgern Potsdams nicht mehr darstellbar.

 

Die Dringlichkeit ist begründet. Eine Aufhebungsvereinbarung ist bereits geschlossen. Zeitliche Verzögerungen würden die Rückabwicklung maßgeblich erschweren oder behindern.

Loading...