Antrag - 11/SVV/0210

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die städtischen Vertreter/innen in den Gremien und Organen des Klinikums „Ernst von Bergmann“ werden beauftragt, sicherzustellen, dass bei der Entscheidung über den Umzug der Abteilung Psychiatrie nur Varianten geprüft werden, die den Erhalt der erreichten fachlichen Betreuungsstandards sicherstellen.

 

Ein Umzug an den Standort des Klinikums in der Innenstadt soll nur erwogen werden wenn:

 

- das Modell des „Potsdamer Tisches“ als Alternative zum „Wegsperren“ von Patient/innen weiter umgesetzt werden kann

 

- am neuen Standort eine Unterbringung ausschließlich in Ein- und Zweibettzimmern gesichert ist

 

- die Diskretion für alle Psychiatriepatient/innen gewährleistet und ihre Stigmatisierung ausgeschlossen ist.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist rechtzeitig über die Standortentscheidung in den Gremien des Klinikums zu informieren.

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Seit einigen Monaten wird die Verlegung der Abteilung Psychiatrie vom Standort „In der Aue“ in die Innenstadt diskutiert. Die Andere hat sich in einem Vor-Ort-Termin und Gesprächen mit Fachleuten ausführlich zur Thematik informiert. Im Ergebnis halten wir es für sinnvoll, dass frühzeitig Mindeststandards für die Betreuung psychisch erkrankter Menschen im städtischen Klinikum festgelegt werden, um zu verhindern, dass eine Umzugsentscheidung vorrangig als Sparmaßnahme beschlossen und umgesetzt wird.

 

Unsere skeptische Grundhaltung gegenüber der Umstrukturierung des Klinikums und dem Umzug der Psychiatrie wird dadurch verstärkt, dass uns die Auskunft auf die Anfrage, ob im städtischen Klinikum die Personalpsychiatrieverordnung eingehalten wird (Ds 10/1080) ebenso verweigert wurde, wie die Einsicht in das McKinsey-Gutachten, das als Grundlage für den sog. Transformationsprozess des Klinikums gilt.

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