Antrag - 11/SVV/0286

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die bereits verkauften Grundstücke der Speicherstadt mit dem Eigentümer eine Einigung zur Planungsentwicklung und erneuten Vorstellung im Gestaltungsrat zu erzielen.

2.      Für die weiteren Grundstücksvergaben in der Speicherstadt ist ein zweistufiges Vergabeverfahren nach dem Vorbild der Potsdamer Mitte vorzubereiten. Die Ausschreibungen sind kleinteilig maximal für einen Block durchzuführen. Die Kriterien der Ausschreibung sollen sich an den Empfehlungen des Gestaltungsrates orientieren. Sie sind vor der Ausschreibung dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen zur Bestätigung vorzustellen. Eine Vorstellung der Entwürfe im Gestaltungsrat muss ebenfalls vor der Vergabe der Grundstücke erfolgen. Für besonders wichtige Teile der Speicherstadt sind vor Vergabe der Grundstücke Wettbewerbe durchzuführen. Parallel dazu soll entsprechend das B-Plan-Verfahren für diese Teilbereiche fortgesetzt werden.

3.      Für alle Teilbereiche ist die Pufferzonenregelung anzuwenden.

4.      Die Öffentlichkeit ist angemessen zu informieren und zu beteiligen.

5.      Soweit die Grundstücke in der Hand der Pro Potsdam sind, wird der OBM in seiner Eigenschaft als Gesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzender beauftragt, die o.g. Zielsetzungen und die Verfahrensweise durchzusetzen.

6.      Der SVV ist im Juni 2011 ein Bericht vorzulegen

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Erläuterung

Begründung

Mit dem vorliegenden Antrag soll gesichert werden, dass die Intentionen der bisherigen Beschlüsse zur Speicherstadt im Sinne der städtebaulichen Einordnung in den Landschafsraum am Fuß des Brauhausberges und am Ufer der Havel nicht durch die gegenwärtige Entwicklung verloren gehen. Die Berücksichtigung der exklusiven Lage ist nicht nur städtebaulich geboten sondern wird auch den Vermarktungschancen zugute kommen. Gleichzeitig soll ein urbanes Stadtquartier entstehen.

 

Die am 24. 3. 2011 im Gestaltungsrat vorgestellten Bauentwürfe haben das Ziel, im Mittelbereich und im Mühlenquartier der Speicherstadt hohe Qualität zu realisieren und der hervorragenden landschaftlichen und zentrumsnahen Lage Rechnung zu tragen, bisher verfehlt. Da die Vergabe von Grundstücken unmittelbar fortgesetzt werden soll, ist es dringlich, das weitere Verfahren aus Sicht der STVV festzulegen. Dazu soll der OBM autorisiert werden, die Überarbeitung der Entwürfe und erneute Vorstellung durchzusetzen sowie Schlussfolgerungen für das weitere Verfahren der Grundstücksvergabe ziehen zu können.

 

Die Verwaltung hat im Hauptausschuss angekündigt, für den Verkauf besonders wichtiger städtischer Grundstücke zukünftig ein verbessertes Verfahren anzuwenden. Das Ergebnis soll dem Hauptausschuss im Mai 2011 vorgestellt werden. Dass es sich bei der Speicherstadt um einen solchen, für die städtebauliche Entwicklung der LHP besonders wichtigen Bereich handelt, ist unbestreitbar. Verfahren zur Qualitätssicherung müssen aber auch für Tochterunternehmen der LHP zwingend vorgeschrieben werden.

 

“Ziel der Stadtentwicklung kann nicht allein der Verkauf mit maximaler Gewinnerzielung sein. Gegenstand einer nachhaltigen Stadtpolitik muss es sein, bestehende, erfolgreiche Strukturen zu erhalten und zu unterstützen, das Stadtbild zu wahren und die Vielgestalt der neuen alten Stadtmitte auch in sozialer und kultureller Hinsicht herauszustellen.“ (Mike Schubert, 2011).

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