Antrag - 11/SVV/0389
Grunddaten
- Betreff:
-
Sommerangebot der Stadt Potsdam für kinderreiche Familien zur Nutzung der Strandbäder "Stadtbad Park Babelsberg" und "Waldbad Templin"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Einreicher*:
- Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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01.06.2011
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27.06.2011
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31.08.2011
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28.09.2011
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02.11.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung und Sport
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Vorberatung
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16.08.2011
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20.09.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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17.08.2011
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14.09.2011
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19.10.2011
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Einvernehmen mit der Stadtwerke Potsdam GmbH zu erreichen, dass für die Sommersaison 2011 - Juli und August - die Gültigkeit der Familienkarte für das Stadtbad Park Babelsberg und das Waldbad Templin für bisher 4 (2 Erwachsene und 2 Kinder) Nutzungsberechtigte auf maximal 2 Erwachsene plus Kinder bei Beibehaltung des jetzigen Preises von 6 Euro erweitert und in Kraft gesetzt wird.
Darüber hinaus soll geprüft werden, ob dieses Angebot zu einem jährlichen Dauerangebot von Mai bis September für die Nutzung der beiden Potsdamer Freibäder ausgebaut werden kann.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 31. August 2011 vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Potsdam ist eine kinderreiche Stadt und wirbt mit der Kinderfreundlichkeit bundesweit. Kinderreiche Familien können davon oft nicht profitieren wenn es z. B. darum geht, Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder oder auch für den BUGA-Park zu bezahlen oder eine bezahlbare große Wohnung in Potsdam zu finden.
Die Definition einer Familie bei der Gestaltung der Eintrittspreise in Potsdam ist bisher sehr eingeschränkt. Es ist unverständlich, warum das jeweils 3., 4. usw. minderjährige Kind derselben Familie extra 1 Euro für die Freibadnutzung zuzahlen muss. Diese Beträge sind besonders bei dauerhaften Besuchen, überwiegend im Sommer, in der Ferienzeit für eine kinderreiche Familienkasse belastend.
Erwähnenswert sind die Beispiele anderer Städte, die eine Familieneintrittskarte für ein Schwimmbad auf folgende Weise definieren: max. 2 Erwachsene plus Kinder. Die Zahl der Kinder wird nicht genannt. Einen Titel der kinderfreundlichen Stadt tragen solche Gemeinden dabei nicht.