Beschlussvorlage - 11/SVV/0558

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neubau der Straßenbeleuchtung in Potsdam- Klein Glienicke „Am Böttcherberg“

(Wannseestraße bis Tannenweg)

 

als beitragspflichtige Baumaßnahme nach dem Kommunalabgabengesetz.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die vorhandene Altanlage „Am Böttcherberg“ entspricht nicht der DIN EN 13201 (Straßenbeleuchtung).

 

Im Zuge der Verkehrssicherungspflicht und der Gefahrenabwehr ist der Bau einer Straßenbeleuchtungsanlage unabwendbar.

 

Bei der Straße „Am Böttcherberg“ handelt es sich um eine Anliegerstraße.

 

Das Ergebnis der Anliegerbeteiligung sah kein Einvernehmen mit den Bürgern vor.

 

Von 41 angehörten Anliegern:              21 Gegenstimmen

                                                                      15 keine Äerung                            = positives Votum

                                                                        5 städtische Grundstücke              = positives Votum

 

Somit spricht sich die Mehrheit der angehörten Eigentümer gegen die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung aus.

Nach § 10 Abs. 2 der Straßenbaubeitragssatzung vom 19.05.2006 ist die Angelegenheit der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen, wenn eine Mehrheit der Beitragspflichtigen der Ausbaumaßnahme schriftlich widerspricht.

 

Der von den Bürgern in der Anhörung mehrfach vorgetragene Ablehnungsgrund ist, dass die Straßenbeleuchtungsanlage losgelöst vom Straßenausbau mit Herstellung eines Gehweges erfolgt.

 

Da mittelfristig kein Straßenausbau mit Herstellung eines Gehweges im Investitionsprogramm des Fachbereiches Grün- und Verkehrsflächen eingeplant ist, hält die Verwaltung nach Abwägung und pflichtgemäßem Ermessen an der Notwendigkeit der Erneuerung und Verbesserung der Beleuchtung für diese Verkehrsanlage fest.

 

Sollte die Maßnahme aus den verschiedensten Gründen nicht zur Ausführung gelangen, so kann die Stadt Potsdam ihrer Verkehrssicherungspflicht gegenüber allen Verkehrsteilnehmern nicht mehr nachkommen.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Ausbaukosten (inkl. Planung) betragen nach Kostenangebot 50.900,00 €.

Gemäß Straßenbaubeitragssatzung werden 75 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt.

Es sind Einnahmen in Höhe von ca. 38.175,00 € zu erwarten.

 

Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

 

Ersatzinvestition Straßenbeleuchtung

Unterprodukt: 5410004, Konto: 0961400,

Investitionsnummer: 0747000140003

 

Die Umlage erfolgt nach Abschluss der Gesamtbaumaßnahme im IV. Quartal 2011.

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Anlagen

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