Antrag - 11/SVV/0537

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Geschäftsführer der SWP anzuweisen, daß der Stadtverordnetenversammlung der Abschnitt des Berichtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2009/2010 vorzulegen ist, in denen über die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz berichtet wird. Dies gilt auch für die entsprechenden Berichte der Tochtergesellschaften.

 

Der Abschlussprüfer ist gegenüber der Stadtverordnetenversammlung von der Verschwiegenheitspflicht zu befreien und zur Septembersitzung einzuladen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Wir gehen davon aus, dass die Prüfung der Jahresabschlüsse nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz erfolgte und darüber in den Gremien berichtet wurde. Diese Informationen könnten ein Beitrag zur Transparenz der gegenwärtigen Problematik sein.

 

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