Antrag - 11/SVV/0702

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

1.      sich bei der Landesregierung aktiv dafür einzusetzen, dass diese von der geplanten Kürzung der Zuwendungen an Schulen in privater Trägerschaft Abstand nimmt.

2.      die jährlichen Einsparungen für die Landeshauptstadt Potsdam zu ermitteln, welche momentan dadurch entstehen, dass Schulen in privater Trägerschaft unterhalten werden, im Vergleich zur Situation wenn alle Schulen in städtischer Trägerschaft wären.

3.      eine Schätzung der Kosteneinsparung des Landes Brandburg für pädagogisches Personal in Potsdamer Schulen zu erarbeiten, welche durch die Schulen in privater Trägerschaft und den damit geringeren Personalkostenanteil anfallen.

4.      die zu erwartenden Mehrkosten zu ermitteln, wenn alle Kinder in Potsdam auf eine öffentliche Schule in städtischer Trägerschaft wechseln wollen.

 

Die Berichterstattung soll in der Dezembersitzung der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Referentenentwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2012 zur Finanzierung der Schulen in privater Trägerschaft im Land Brandenburg sieht weitreichende Änderungen hinsichtlich der Betriebskostenzuschüsse des Landes für die Träger von Ersatzschulen vor (§§ 124, 124 neu, 140 Brandenburgisches Schulgesetz) vor. Die Änderungen des BbgSchulG sollen zum 1. Januar 2012 in Kraft treten (Art. 4 des Entwurfs) und erstmalig zum Schuljahr 2012/2013 Anwendung finden (§ 140 Abs. 1 des Entwurfs). Darunter fallen unter anderem auch Zuschüsse für Lernmittel und notwendige bauliche Investitionen sowie die Verschärfung der Warteregelung.

 

In Konsequenz hat die erste Schule in privater Trägerschaft der Hoffbauerstiftung, die zum Schuljahr 2011/12 eröffnen wollte, erklärt, dass sie das den finanziellen Gründen nicht mehr tun wird.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam hat eine sehr hohe Dichte an privaten Ersatzschulen etabliert. Die seitens des Landes Brandenburg anvisierten Änderungen könnten zur Folge haben, dass es zu vermehrten Schließungen der privaten Schulen kommt und die Stadt dazu gezwungen ist, diese fehlenden Schulplätze auszugleichen bzw. selbst die Finanzierungslücke des Landes zu schließen. Alternativ bliebe nur, dass die Schulen in privater Trägerschaft die Schulgelder erhöhen. Letzteres hätte eine Klassenbildung zur Folge, da nicht mehr jedem Kind ein Platz in einer privaten Schule möglich sein würde.

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