Beschlussvorlage - 11/SVV/0686

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.                  Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr.41 „Medienstadt Babelsberg“, Teilbereich An der Sandscholle entsprechend Anlage 1 entschieden.

 

2.                  Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“, Teilbereich An der Sandscholle wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen ( Anlage 2), die dazugehörige Begründung wird gebilligt ( Anlage 3 ).

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Erläuterung

Begründung:

 

Kurzeinführung

 

 

Darstellung der Ergebnisse aus den bisherigen Verfahrensschritten und Empfehlung der Verwaltung

 

Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 04.03.2009 den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Medienstadt Babelsberg“  gefasst (DS 08/SVV/1016).

Das Ziel war es, im Süden des Bereichs Filmpark der Medienstadt Babelsberg den Standort für die Kindertagesstätte, im mittleren Bereich westlich der Emil-Jannings-Straße Flächen für die Erweiterung des Filmparks und im nördlichen Teil des Geländestreifens am Westrand der Medienstadt Wohnbauflächen planungsrechtlich zu sichern.

Da für das gesamte Änderungsgebiet  die Durchführung einer Vorprüfung der Umweltauswirkungen gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB ergeben hat, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen durch die Planänderungen zu erwarten sind, kann die Planung im  beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB   durchgeführt  werden.

Die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung ausgewählter Behörden flossen in die Planung mit ein.

 

Zusammenfassung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 8. Juni bis 11. Juli 2011. An der Planung wurden insgesamt 12 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Interessen durch die Planung berührt sein könnten, beteiligt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im Zeitraum vom 7. Juni  bis zum 8. Juli  2011 durchgeführt. Es sind während der öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gingen insgesamt 8 Stellungnahmen zur Planung ein. Bei denjenigen, die sich nicht zur Planung geäußert haben, wird davon ausgegangen, dass sie der Planung zustimmen.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und sind in den Abwägungsprozess eingestellt worden.

 

Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zu den während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Schreiben

 

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung teilte in ihrem Antwortschreiben vom 20.Juni 2011 mit, dass die Aufstellung des Bebauungsplans mit den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist.

 

Auch von Seiten der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante Bebauungsplanänderung vorgebracht.

Es gab lediglich Hinweise zu einer möglichen Kampmittelbelastung und dem Umgang mit etwaigen Bodendenkmalen bzw. Fundstücken.

 

Von der für den Immissionsschutz zuständigen Stelle des Landesumweltamtes wurden Änderungs- und Ergänzungswünsche der textlichen Festsetzungen gegen Verkehrslärm geäert und Hinweise zur weitergehenden Sicherstellung der Wohngebietsverträglichkeit des eingeschränkten Gewerbegebietes gegeben.

 

Die Regelungen des Bebauungsplans wurden daraufhin überprüft und teilweise angepasst und die Lärmschutzanforderungen an Außenbauteile wurden ausgeweitet.

 

Im Ergebnis der Prüfung und Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wurden geringfügige Änderungen und Ergänzungen in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung zum Bebauungsplan vorgenommen. Wesentliche Änderungen der Bebauungsplaninhalte ergaben sich dadurch nicht.

 

 

Empfehlung der Verwaltung

 

Sofern dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gefolgt wird, kann der Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans 41 „Medienstadt Babelsberg“, Teilbereich An der Sandscholle gefasst werden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen für den städtischen Haushalt durch die Umsetzung des Bebauungsplans entstehen nicht, da alle unmittelbar durch die Planung entstehenden Kosten durch die Filmpark Babelsberg GmbH übernommen werden.

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Anlagen

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