Antrag - 11/SVV/0762

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2011 nach einer entsprechenden Untersuchung mitzuteilen, wer dafür verantwortlich ist, dass den Besitzern der Eigenheime im B- Plan- Gebiet Bertiniweg trotz entsprechender Kaufanträge kein Vorkaufsrecht gewährt worden ist.

 

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Erläuterung

Begründung:

In einem Rechtsstreit bemühen sich Besitzer von Eigenheimen im B- Plan- Gebiet Bertiniweg

um ein Vorkaufsrecht für ihre Grundstücke.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte sich in dieser Angelegenheit eingeschaltet und die Wahrung der Interessen der Eigenheimbesitzer im Zusammenhang mit dem Verkauf des  Gesamtgrundstückes gefordert.

 

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