Antrag - 11/SVV/0674

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister als Leiter der Stadtverwaltung und die Vertreter/innen der Stadt Potsdam in den Gremien und Organen städtischer Betriebe werden angewiesen, sicherzustellen, dass keine Verträge geschlossen werden, die eine Geheimhaltungspflicht gegenüber den Stadtverordneten enthalten oder begründen. In dringenden Einzelfällen kann die Stadtverordnetenversammlung im Einzelfall entscheiden, dass eine entsprechende Klausel in den Vertrag aufgenommen werden kann.

 

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Erläuterung

 

Begründung:

 

Bereits mehrfach verweigerte der Oberbürgermeister in den letzten Jahren Stadtverordneten die Auskunft zu wesentlichen Fragen mit der Begründung, dass mit Dritten vertraglich Vertraulichkeit bzw. die Geheimhaltung bestimmter Informationen vereinbart sei. So verweigerte der Oberbürgermeister die Auskunft, wie hoch der Stromverbrauch der Stadtverwaltung ist, ebenso wie die Information über die Kosten des Stadtwerkefestes.

 

Die Andere bezweifelt, dass Vertreter/innen der Stadt Potsdam überhaupt berechtigt sind, per Vertragsschluss mit Dritten die Kontrollrechte der Personen, Organe und Gremien einzuschränken, denen sie auskunftspflichtig sind. Dennoch besteht zumindest die Möglichkeit, dass solche Vertragsklauseln im Außenverhältnis gegenüber Dritten verbindlich sind.

 

Daher erscheint es angemessen, den Stadtverordneten das Recht vorzubehalten, zu entscheiden, welche Informationen und Kontrollrechte sie im Einzelfall für verzichtbar halten.

 

Dieser Antrag inkl. Begründung wurde 2009 schon einmal wortgleich und erfolglos durch Stadtverordnete der Fraktion Die Andere eingebracht (Ds 9/439). Wir hoffen, dass die Diskussionen der letzten Monate nunmehr eine Zustimmung der Aufsichtsratsfraktionen ermöglichen.

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