Beschlussvorlage - 11/SVV/0892

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Vereinbarung zwischen dem Oberbürgermeister und der Stadtverordnetenversammlung über die Einrichtung einer Schlichtungsstelle und die einvernehmliche Regulierung von streitigen Akteneinsichts- und Auskunftsansprüchen von Stadtverordneten gemäß Anlage

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Erläuterung

 

Begründung:

 

 

Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung am 04.05.2011 auf DS 11/SVV/0219, fand am 21.10.2011 ein Workshop zum Thema „Gewährung von Akteneinsicht“ statt. Nach der Darstellung der Rechtslage durch Vertreter der Kommunalaufsicht und nach der Diskussion wurde vom Oberbürgermeister zugesagt, eine Dienstanweisung zur Erfüllung der Auskunfts- und Akteneinsichtsrechte der Stadtverordneten für die Stadtverwaltung zu erlassen. Diese Dienstanweisung ist in Kraft und wird den Stadtverordneten als Mitteilungsvorlage parallel zur Kenntnis gegeben.

 

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass in Streitfällen zunächst der Weg der Schlichtung gesucht werden soll. An den Schlichtungsgesprächen sollen grundsätzlich der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung, der Oberbürgermeister sowie die Leitung des Servicebereichs Recht teilnehmen. Der betroffene Stadtverordnete soll die Möglichkeit erhalten, eine Vertrauensperson aus den Reihen der Stadtverordneten hinzuzuziehen.

 

Die Ausgestaltung des Schlichtungsverfahrens ist zwischen der Stadtverordnetenversammlung und dem Oberbürgermeister verbindlich zu vereinbaren. Daher bringt der Oberbürgermeister mit dieser Vorlage den Entwurf einer Vereinbarung als Beschlussvorlage ein.  

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

keine

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Anlagen

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