Antrag - 11/SVV/0862

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Bieterverfahren Potsdamer Mitte zu überarbeiten und das Ergebnis der StVV im März 2012 zur Bestätigung vorzulegen. Bei der Erarbeitung soll der Gestaltungsrat einbezogen werden.

 

Folgende Änderungen werden angeregt:

-          Die im Leitbautenkonzept bereits als positiv bewertete Investition durch in Potsdam ansässige Firmen und Potsdamer Bürgerinnen und Bürger soll in den Zuschlagskriterien verankert werden.

-          Der Ausschluss, dass Firmen oder Firmenteile benachbarte Grundstücke erhalten können, muss eindeutig sein.

-          r die Vergabe von mehr als einem Grundstück an einen Bieter aus besonderem Grund, soll die Einschränkung auf max. zwei Grundstücke erfolgen.

-          Die Einbeziehung des Gestaltungsrates ist im Verfahren zu verankern.

-          In der Bewertung des Preisangebotes soll das entstehende Wirtschafts- und Steueraufkommen Berücksichtigung finden.

 

Vor dem Zuschlag soll eine öffentliche Vorstellung der Architektur- und Nutzungsentwürfe bei Wahrung der Anonymität der Anbieter möglich sein.

 

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Erläuterung

Begründung

Im Leitbautenkonzept ist vorgesehen, die Erfahrungen aus dem ersten verfahren auszuwerten und das Verfahren zu optimieren. (Leitbautenkonzept Anlage 1 "Die Erfahrungen ... sind auszuwerten und in die weiteren Verfahren aufzunehmen." ) Dies wurde auch im Bewertungsgremium und vom Gestaltungsrat vorgetragen. Auch wenn die weiteren Gebiete noch nicht begonnen werden, sollte die Auswertung aktuell erfolgen.

 

Zur Beteiligung Potsdamer Bürger steht im Konzept bereits, dass "insbesondere auch … Potsdamer Bürger ... Eigentümer und Nutzer werden können. Vergabemodalitäten, wirtschaftliche ... Vorgaben ... sollen diesen Anforderungen berücksichtigen." (Anlage 1 Z 2.1: )

 

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