Beschlussvorlage - 11/SVV/0870

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Lärmaktionsplan 2011 für die Landeshauptstadt Potsdamr Straßen mit einer Belegung von 8.200 bis 16.400 Kfz/Tag, Haupteisenbahnstrecke > 60.000 Züge/a und Straßenbahnstrecken mit dem Stand 13.09.2011 (s. Anlage 1) wird beschlossen.

2.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Maßnahmen des Lärmaktionsplans 2011 durch konkrete Planungen in Abhängigkeit der finanziellen und planerischen Voraussetzungen zu untersetzen

Reduzieren

Erläuterung

Begründung:

 

Gliederung der Anlagen zur Beschlussvorlage:

 

Anlage 1: Lärmaktionsplan 2011

- Abschlussbericht              114 Seiten

- Anlage 1-9              9 Pläne

- Anlage 10 (Maßnahmetabelle)              7 Seiten

- Anlage 11 (2 Öffentlichkeitsveranstaltungen)              8 Seiten

 

Anlage 2: Mitwirkung der Öffentlichkeit und Abwägung

- Übersichtsliste zur Mitwirkung der Öffentlichkeit              1 Seite

- Abwägung Stellungnahmen 2010              10 Seiten

- Abwägung Stellungnahmen 2011              13 Seiten

 

gesetzlicher Auftrag

Die Landeshauptstadt Potsdam muss gem. § 47 d BImSchG einermaktionsplanung mit dem Ziel durchführen:

- den Umgebungslärm zu ermitteln,

- Maßnahmen aufzuzeigen, wie der Umgebungslärm dort, wo gesundheitliche oder belästigende Auswirkungen zu erwarten sind, zu vermindern ist,

- ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen und

- die Öffentlichkeit zu informieren.

 

Die durch die beteiligten Experten und Bürger vorgeschlagenen Maßnahmen des Aktionsplanes der Landeshauptstadt Potsdam sind so konzipiert, dass das Maßnahmenkonzept des Lärmaktionsplanes in erster Linie aus einer Vermeidung und Verlagerung des Kfz-Verkehrs, einer Beruhigung des Verkehrs durch Verstetigung und Verlangsamung des Verkehrsflusses, der Förderung des ÖPNV und des Fahrradverkehrs sowie der Verbesserung der Fahrbahnzustände besteht.

 

Der gesetzlichen Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung für Straßen mit einer Belegung von 8.200 bis 16.400 Kfz/Tag, Haupteisenbahnstrecken > 60.000 Züge/a und alle Straßenbahnstrecken wird hiermit vorfristig nachgekommen.

 

Verfahren

Gesetzlich verpflichtet ist die Landeshauptstadt Potsdam als Ballungsraum mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 18.07.2013 einen Lärmaktionsplan für den gesamten Ballungsraum aufzustellen. Durch die Stadtverordnetenversammlung wurde der Lärmaktionsplan 2008 (08/SVV/0857) für die größten Straßen mit mehr als 16.400 Kfz/Tag am 10.09.2008 beschlossen. Teil des Beschlusses ist die Fortschreibung des Lärmaktionsplans gem. der gesetzlichen Vorgaben.

 

Der rmaktionsplan 2011 wurde vom Planungsbüro Dr.-Ing. Ditmar Hunger Stadt-Verkehr-Umwelt aus Dresden erarbeitet.

 

Der Aktionsplan wurde auf der Grundlage des seit 1997 vorliegenden Lärmminderungsplans und des Lärmaktionsplans 2008 für Straßen > 16.400 Kfz/Tag unter Berücksichtigung des kombinierten Stadtentwicklungskonzeptes Verkehr / Luftreinhalteplans (z. Zt. in der Erarbeitung), des Stadtentwicklungskonzeptes Wohnen, des Klimaschutzkonzeptes und der Bauleitplanung erarbeitet, um fachliche und finanzielle Synergieeffekte zu nutzen.

 

Mitwirkung

Wesentliche gesetzliche Forderung bei der Lärmaktionsplanung sind die mehrstufigen Phasen der öffentlichen Beteiligung gem. § 47 d (3) BImSchG. Die rechtzeitige und effektive Mitwirkung der Öffentlichkeit wurde durch eine frühzeitige und dauerhafte Mitwirkung geschaffen. Während der Berichtserarbeitung in den Jahren 2008 – 2011 fanden 4 Arbeitsgruppenberatungen (AG Lärm-Teilnehmer: ADAC Berlin/Brandenburg, BUND, DB Netz AG, Vertreter verschiedener Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Potsdam, IHK Potsdam, LUGV, MUGV, Polizei, ViP, Vertreter der Stadtverwaltung), 2 Öffentlichkeitsveranstaltungen (26.09.10, 17.08.11) und laufende Informationen im Internet zum Sachstand statt. Der Öffentlichkeit stand während der gesamten Bearbeitungsdauer die Möglichkeit zur Abgabe von Hinweisen und Anregungen über ein im Internet abrufbares Formular zur Verfügung.

 

In einer Beteiligungsrunde (Februar/rz 2010) zu einem Vorentwurf hatten die Fachbereiche der Landeshauptstadt, die AG Lärm und die Fraktionen die Möglichkeit Stellung zu beziehen (s. Anlage 2).

 

Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsveranstaltungen, der Arbeitsgruppensitzungen, der Internetbeteiligung und der Stellungnahmen der beteiligten Behörden, Arbeitsgruppen und sonstigen TÖB flossen in die Bearbeitung des Lärmaktionsplanes ein.

 

Öffentliche Beteiligung am Entwurf des Abschlussberichts

Die abschließende öffentliche Beteiligung zum Entwurf des Abschlussberichtes vom 26.08.2011 erfolgte vom 01.08.2011 bis zum 05.09.2011. Die Behörden, sonstigen TÖB und die Öffentlichkeit wurden am 01.08.2011 zur Abgabe der Stellungnahme aufgefordert. Neben der üblichen Pressearbeit und dem Internetauftritt wurde auch unter facebook zur Beteiligung informiert.

 

Abwägung

Die Stellungnahmen der Beteiligungen sind in der Anlage 2 (Abwägung Stellungnahmen 2011) zusammengefasst. Die Abwägungsergebnisse sind dort dokumentiert.

Diskussionsschwerpunkte im Rahmen der Mitwirkung und Beteiligung waren:

-          in erster Linie der Straßenverkehr mit:

-       Geschwindigkeitsreduzierung

-       Verstetigung des Verkehrsflusses

-       Geschwindigkeitskontrollen

-       rmarme Straßenbeläge

-       Sensibilisierung zur Verhaltensanpassung (Rücksichtnahme, Veränderung des Modal-Split)

-          die schwerpunktmäßig thematisierten Straßen: Brauhausberg, Forststr., Großbeerenstr., Potsdamer Chaussee

-          der Straßenbahnlärm, welcher in Auswertung der Ergebnisse jedoch eine äerst geringe Betroffenheit erzeugt

-          der Luftverkehr mit:

-       Forderung von Überflugreduzierung (vermutlich bedingt durch die parallel laufende Diskussion um die Flugrouten am BER)

-          die Ausweisung von ruhigen Gebieten.

 

Größtenteils wurden die im Lärmaktionsplan empfohlenen Maßnahmen von den Beteiligten positiv bewertet.

 

klimatische Auswirkungen

Der Lärmaktionsplan 2011 entspricht dem klimapolitischen Leitbild der Landeshauptstadt Potsdam (Beschluss 11/SVV/0126) und untersetzt die Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes aus den Handlungsfeldern Verkehr sowie Stadt-, Landschafts-, Umweltplanung. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen des Lärmaktionsplans 2011 wirkt sich positiv auf den Klimaschutz aus. Synergieeffekte mit den Maßnahmen des Klimaschutzkonzeptes ergeben sich bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen des Lärmaktionsplans wie z.B. Vermeidung von Kfz-Verkehr, Förderung des ÖPNV und Verstetigung des Verkehrsablaufs, indem eine Minderung von klimaschädlichen Substanzen (CO2, Feinstaub) und damit eine Verbesserung des Klimas erreicht wird.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Lärmaktionsplan stellt eine rahmengebende Planung (vergleichbar mit dem FNP) dar und unterliegt der fachplanerischen Berücksichtigung und Abwägung bei allen Planungen und Maßnahmen der jeweiligen Fachbereiche der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Eine direkte finanzielle Auswirkung durch Beschluss des Lärmaktionsplans besteht nicht, da konkrete Einzel- oder Komplexmaßnahmen jeweils separat im Detail geplant und beschlossen werden müssen.

 

Die konkrete Umsetzung von vorgeschlagenen Maßnahmen sowie deren Planungen erfolgt fortlaufend in Abhängigkeit von den finanziellen und planerischen Voraussetzungen durch die jeweils zuständigen Fachbereiche (hier insbesondere: Grün- und Verkehrsflächen; Stadtplanung und Bauordnung; Ordnung und Sicherheit mit Straßenverkehrsbehörde). Kommt es nach fachplanerischer Abwägung zur Berücksichtigung von Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan kann dies auch zu Kostenerhöhungen führen. In der Regel liegen Synergieeffekte mit Maßnahmen aus dem Stadtentwicklungskonzept Verkehr und dem Luftreinhalteplan vor, so dass keine Kosten alleinig aus der Umsetzung des Lärmaktionsplans entstehen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...