Beschlussvorlage - 11/SVV/0912

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH.

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Luftschiffhafen Potsdam GmbH ist eine Tochtergesellschaft der PRO POTSDAM GmbH. Die PRO POTSDAM GmbH hält 100 % der Anteile an dieser Gesellschaft. Die Landeshauptstadt Potsdam wiederum ist alleinige Gesellschafterin der PRO POTSDAM GmbH.

 

Ein fakultativer Aufsichtsrat als Kontrollorgan ist bei der Luftschiffhafen Potsdam GmbH bisher nicht eingerichtet. Bei der Gründung der Luftschiffhafen Potsdam GmbH in 2008 wurde aufgrund der überschaubaren Größe und Geschäftstätigkeit der Gesellschaft davon abgesehen, einen Aufsichtsrat auf Ebene der Gesellschaft einzurichten. Inzwischen haben sich die Aufgaben der Gesellschaft erweitert.

 

Die damalige Einschätzung, dass ein Aufsichtsrat nicht erforderlich sei, wurde überprüft und das Ergebnis der Stadtverordnetenversammlung in Form einer Mitteilungsvorlage vorgelegt.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 21.09.2011 wurde die Mitteilungsvorlage "Bericht über das Ergebnis, ob und unter welchen Voraussetzungen die Einrichtung eines Aufsichtsrates für die Luftschiffhafen Potsdam GmbH erforderlich ist" (Drucksache Nr.: 11/SVV/0633) behandelt.

 

In der Diskussion sprach sich der Hauptausschuss für die Einrichtung eines Aufsichtsrates bei der Luftschiffhafen Potsdam GmbH aus. Der Vorschlag des Oberbürgermeisters, einen Beschluss zur Errichtung eines Aufsichtsrates in Form einer Vorlage für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2011 vorzubereiten, wurde angenommen. Die Verwaltung legt hiermit einen Vorschlag für die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH vor, die Grundlage für die Errichtung eines Aufsichtsrates bei der Gesellschaft ist.

 

 

II. Handlungsbedarf

 

Für die Errichtung eines Aufsichtsrates als weiteres Organ der Gesellschaft ist die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH zwingend erforderlich.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 04.03.2009 entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält sowie über die Entsendung von Stadtverordneten in Aufsichtsräte oder Beiräte dieser Gesellschaften. Als wesentliche Inhalte von Gesellschaftssatzungen werden u. a. Regelungen zur Bildung und Besetzung von Aufsichtsräten und Beiräten und Regelungen über die Bestellung und Zuständigkeit von Geschäftsführern, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und Beiräten angegeben.

 

 

 

 

 

Die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH erfolgt danach im Wege eines Gesellschafterbeschlusses durch den Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der PRO POTSDAM GmbH an die Geschäftsführung der PRO POTSDAM GmbH in ihrer Eigenschaft als Vertreter der Gesellschafterin PRO POTSDAM GmbH in der Gesellschafterversammlung der Luftschiffhafen Potsdam GmbH.

 

Die Änderungen bedürfen zudem der notariellen Beurkundung.

 

Erst danach kann die Stadtverordnetenversammlung über die Entsendung von Stadtverordneten in den Aufsichtsrat der Luftschiffhafen Potsdam GmbH beschließen.

 

 

III. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Luftschiffhafen Potsdam GmbH sind die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

 

 

IV. Umfang der Änderungen

 

Die Neuregelungen im Gesellschaftsvertrag der Luftschiffhafen Potsdam GmbH den Aufsichtsrat betreffend orientieren sich an dem bisherigen Mustergesellschaftsvertrag, welcher als ergänzende Unterlage 4a zu den Leitlinien guter Unternehmensführung - Public Corporate Governance Kodex veröffentlicht wurde.

 

Es ist ein Aufsichtsrat mit fünf Mitgliedern vorgesehen. Aufgrund der Größe der Luftschiffhafen Potsdam GmbH – gemessen in Bilanzsumme, Umsatzerlös und Arbeitnehmerzahl – erscheint dieser Umfang sinnvoll. Davon sollen wie bei den beiden Unternehmen des PRO POTSDAM Verbundes (Sanierungsträger Potsdam GmbH und Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH), die einen Aufsichtsrat eingerichtet haben, drei Mitglieder von der Stadtverordnetenversammlung entsendet werden.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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