Antrag - 11/SVV/1001
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe von Aufsichtsratsmandaten an Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Einreicher*:
- Fraktionen SPD, CDU/ANW, Bündnis 90/Grüne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Unterbrochen
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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25.01.2012
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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08.02.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die zukünftige Vergabe von Aufsichtsratsmandaten durch die Stadtverordnetenversammlung trifft die Stadtverordnetenversammlung folgenden Selbstbindungsbeschluss:
1. Als Vertreter/in in einem Aufsichtsrat kann benannt werden, wer in Anlehnung an den corporate governance kodex der Landeshauptstadt Potsdam keine Interessenkonflikte aufgrund einer Geschäftsbeziehung, Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern, sonstigen Geschäftspartnern oder Empfängern von Sponsoringleistungen hat.
2. Jeder Vertreter einer Fraktion darf maximal in zwei Aufsichtsräten vertreten sein.
3. Städtische Aufsichtsräte werden nach einer vollständigen Amtszeit im Aufsichtsrat nicht erneut für den selben Aufsichtsrat benannt.
gez. M. Schubert gez. M. Schröder gez. S. Hüneke gez. J. v. d. Osten-Sacken
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender
Erläuterung
Begründung:
Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Missstände bei der EWP wurde auch über die Rolle der kommunalen Vertreter in den Aufsichtsräten diskutiert. Durch klare Regeln und zeitliche Begrenzungen bei der Vergabe von Aufsichtsratsmandaten kann vermieten werden, dass es zukünftig zu Vermutung über Abhängigkeiten einzelner Aufsichtsratsmitglieder kommt.