Antrag - 12/SVV/0027

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Umweltbehörden und die Umweltverbände im Falle ihrer Zuständigkeit bei Straßenausbauvorhaben rechtzeitig vor Abschluss der Planung und vor der Beteiligung der Anrainer gehört und ihre Belange prioritär berücksichtigt werden.

 

Reduzieren

Erläuterung

Begründung

Die Umweltverbände wurden zu den Baumfällungen beispielsweise in der Turnstraße erst gehört, nach dem alle Planungen abgeschlossen und die Anrainer beteiligt worden waren. Eine Berücksichtigung der Umweltbelange ist so nur noch eingeschränkt möglich.

 

Loading...