Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0029

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die aktuellen Möglichkeiten fachlich zu prüfen, um den von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Uferweg im Bereich der Speicherstadt zwischen Lange Brücke und Hampelspeicher umzusetzen.

 

Im Ergebnis teilen wir mit, dass der Uferweg durchgängig gesichert ist, jedoch nach derzeitiger Planung im Bereich der mittleren Speicherstadt hinter den Gebäuden geführt wird.

 

Zur Realisierung eines vorgelagerten Uferweges mit 160 m Länge und 3 m Breite vor der mittleren Speicherstadt (Eigentümer: Groth-Gruppe) kommen nach Vorgesprächen der Verwaltung mit der Groth-Gruppe zwei Varianten in Frage:

 

Variante 1 - aufgeständerter Weg (Steg)

Variante 2 - vorgesetzte Spundwand mit Auffüllung des Zwischenraumes (Landgewinnung)

 

Zur Abfrage der Genehmigungsfähigkeit bei den zuständigen Behörden Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sowie Obere und Untere Wasserbehörde sind vorab anteilige Planungsleistungen für Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 'LPH' 1 bis 4) zu beauftragen.

 

Hierfür würden Planungskosten in Höhe von bis zu 50.000,00 € anfallen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind bislang weder  für 2012 eingeplant, noch in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2015 enthalten.

 

Weitere Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit der Varianten sind:

 

1.  privatrechtlich

- Zustimmung des Eigentümers der Uferwand (Groth Gruppe)

-  Verzicht des Pächters der Wasserfläche auf deren Nutzung (Groth Gruppe)

 

2. öffentlich-rechtlich

    Genehmigungsfähigkeit gemäß Brandenburgischem Wassergesetz (Untere Wasserbehörde)

    und gemäß Bundeswasserstraßengesetz (Wasser- und Schifffahrtsamt).

 

r die Variante 2 (vorgesetzte Spundwand) ist darüber hinaus zu berücksichtigen:

 

- Kompensation des Wasserflächenverlustes mit dem Wasser- und Schifffahrtsamtes

-              Die Anordnung eines zeitintensiven Trägerverfahrens (Plangenehmigung oder Planfeststellung)

  durch die Obere Wasserbehörde ist zu erwarten.

 

Zur Realisierung des Uferweges direkt am Wasser ssten folgende Haushaltsmittel bereitgestellt werden:

 

Variante 1: aufgeständerter Weg (Steg)

                 Baukosten: ca.                        893.000,00 €

                 Planungskosten gesamt: ca.   147.000,00 €  (davon antlg. LPH. 1 bis 4 = 50.000,00 €)

                 Gesamtkosten: ca.               1.040.000,00 €, brutto

 

Variante 2:               vorgesetzte Spundwand mit Auffüllung des Zwischenraumes (Landgewinnung)

              Baukosten: ca.                        416.000,00 €

              Planungskosten gesamt: ca.  70.000,00 € (anteilig LPH. 1 bis 4 = 30.000,00 €)

              Gesamtkosten: ca.                  486.000,00 € brutto

 

 

Beide Varianten haben gegenüber dem landseitigen Uferweg den Nachteil einer schlechteren Nutzbarkeit durch Radfahrer und Behinderte, da kein Winterdienst möglich wäre.

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Loading...