Beschlussvorlage - 12/SVV/0051

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ordnungsbehördliche Verordnung der Landeshauptstadt Potsdam über mögliche Verkaufszeiten an Sonntagen aus Anlass besonderer Ereignisse für das Jahr 2012 mit Datum vom ….

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Erläuterung

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Begründung:

Die vorliegende Verordnung entspricht den Abstimmungen und Gesprächen mit den betroffenen Verbänden und Kammern sowie den Einzelhändlern und den Veranstaltern in der Landeshauptstadt.

Eine „Konsensliste“ über sechs Sonntage bezogen auf den gesamten Stadtbereich war nicht zu erreichen, da der jeweilige Bezug nicht zu vermitteln war (Beispiel: Antikmeile in der Innenstadt und Öffnung des SternCenters?).

Die in der Verordnung vorgenommenen räumlichen Abgrenzungen der Stadtteile entsprechend den Festlegungen der zentralen Versorgungsbereiche bzw. der zentralitätsbildenden Sonderstandorte des von den Stadtverordneten beschlossenen Einzelhandelsgutachtens vom 10.09.2008.

Durch die stadtteilbezogene Regelung kann einerseits die Intention des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) gewahrt (Sonntagsruhe und Schutz der Arbeitnehmer, nicht mehr als sechs Sonntage je Stadtteil und Verkaufsunternehmen) und zugleich den Wünschen der Verkaufsunternehmen entsprochen werden.

Von externer Seite liegt von ver.di Potsdam-Nordwestbrandenburg eine negative Stellungnahme vor. Der Handelsverband Berlin-Brandenburg e.V. (HBB) und die IHK Potsdam begrüßen den Entwurf und

stimmen dem Verordnungsentwurf zu.

Seitens des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) wird mit Schreiben vom 11.05.2007 und 21.12.2011 die Anwendung des BbgLöG kommentiert (Anlage) und eine stadtteilbezogene Sonntagsöffnung abgelehnt. Eine klare diesbezügliche Regelung gibt das BbgLöG nicht vor, so dass unterschiedliche Interpretationen möglich sind. Die Landeshauptstadt Potsdam steht daher vor der Situation, sich mit Vertretern des Handels und der Bürgerschaft über Wünsche einer Auslegung des BbgLöG zugunsten von stadtteilbezogen Sonntagsöffnungszeiten auseinander zu setzen. Die Argumentation zugunsten der Stadtteile wird seitens des HBB mit der Situation in der Landeshauptstadt Potsdam (wachsende Stadt, Verlust von identitätsstiftenden Stadteilfesten) sowie einer nicht gegebenen gesetzlichen Regelung (Vergleich Sächsisches Ladenöffnungsgesetz) untersetzt (Anlage).

Die Landeshauptstadt befürwortet und unterstützt aus den oben genannten Gründen die Möglichkeit von stadtteilbezogenen Sonntagsöffnungszeiten. Aufgrund der gegeben Kurzfristigkeit wird der Verordnungsentwurf für das Jahr 2012 (Anlage) eingebracht.

Parallel wird die Landeshauptstadt Potsdam aktiv auf das MASF zugehen, um auch unter Einbeziehung der betroffenen Akteure eine einvernehmliche und abgestimmte Regelung für die Zukunft anzustreben.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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