Beschlussvorlage - 12/SVV/0144

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zweite Änderung der Sportanlagen- Nutzungs- und Vergabeordnung der Landeshauptstadt Potsdam vom 15. August 2000 (gemäß Anlage), zuletzt geändert durch Erste Änderung, Verordnung vom 16.11.2001 - öffentlich bekannt gemacht am 29.11.2001 im Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam

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Erläuterung

Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2011 DS 11/SVV/0876 wurde die Verwaltung beauftragt eine Ergänzung der Sportanlagen- Nutzungs- und Vergabeordnung zu erarbeiten, in der die Nutzung des Geländes am Luftschiffhafen und aller dort befindlichen Sporteinrichtungen verbindlich geregelt wird.

 

Es muss an dieser Stelle festgestellt werden, dass bereits die aktuell gültige Fassung der Sportanlagen- Nutzungs- und Vergabeordnung die Nutzung des Geländes am Luftschiffhafen und aller dort befindlichen Sporteinrichtungen verbindlich regelt, da sich ihr Wirkungsbereich auf alle kommunalen Sportanlagen im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam bezieht und auch die einzelnen Sporteinrichtungen sich in der Struktur der bestehenden Vergabeordnung grundsätzlich einordnen lassen. Gleichwohl sieht die Verwaltung das Erfordernis einer Anpassung, da insbesondere durch die Inbetriebnahme der MBS-Arena nicht mehr alle Nutzungsinhalte adäquat in der bestehenden Vergabeordnung abgedeckt sind.

 

Insbesondere durch die nunmehr vorhandenen Zuschauerkapazitäten wird eine erhebliche Erhöhung der potentiellen Einnahmen aus Kartenverkäufen ermöglicht. Auf Grundlage der in der Sportfördersatzung verankerten unentgeltlichen Nutzungsüberlassung an gemeinnützige Sportvereine der Landeshauptstadt Potsdam liegt es, vor dem Hintergrund der nunmehr vorhandenen Einnahmemöglichkeiten aus Kartenverkäufen, nahe, die Vereine in geeigneter Form an den Kosten der Sportanlage zu beteiligen. Eine prozentuale Beteiligung an den Einnahmen aus Kartenverkäufen des Veranstalters birgt für alle Beteiligten das geringste finanzielle Risiko – siehe Punkt 6. Nutzungsentgelte Abs. (5). Ausgehend vom Grundsatz der Gleichbehandlung sind ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung ähnlich geartete Einrichtungen mit Sitzplatzkapazitäten ebenso zu behandeln.

 

Die kreisfreien Städte Cottbus und Frankfurt / Oder verfügen mit der Lausitz-Arena und der Brandenburg-Halle bereits schon länger über ähnlich geartete Einrichtungen. In den dortigen Satzungen gibt es entsprechend vergleichbare Regelungen.

 

Bezogen auf die potentiellen Einnahmen aus Kartenverkäufen wird derzeit noch die entsprechende Umsatzsteuerproblematik geprüft. Daraus wird sich ergeben, an welcher Stelle die Einnahmen sinnvoller Weise zu verbuchen sind.

 

Über die normale Nutzung einer Sporthalle hinausgehende Leistungen wie z. B. Videowand, VIP-Raum oder Catering sind bereits zwischen der LHP und der Luftschiffhafen GmbH vertraglich geregelt. Insofern sollen im Rahmen der Abtretung dieser Rechte die entsprechenden Leistungen in der Preistafel der Luftschiffhafen GmbH abgebildet werden.

 

Im Punkt 6. Nutzungsentgelte Abs. (3) sind Anpassungen aufgrund von praktischen Erfahrungen vorgenommen worden. Die bis dato enthaltenen Tagessätze für die Überlassung von Sportanlagen wurden ausgehend von der regelmäßigen Öffnungszeit in Stundensätze umgerechnet und gerundet.

 

Bei den Regelungen zur Überlassung einer Sporthalle wurde nunmehr eine dritte Größenkategorie eingeführt. Die alte Regelung bezog sich vornehmlich auf die DDR-Typenbauten KT 60 und MT 90. Die neue Regelung trägt den neuen Kategorien nach DIN Rechnung.

 

Der Punkt g) regelt die Überlassung der MBS-Arena. Der ausgewiesene Stundensatz von 148,00 € basiert auf eine entsprechende Kostenkalkulation.

 

Die übrigen Anpassungen sind wegen vorausgegangener struktureller Veränderungen oder wegen praktischer Erfordernisse bzw. zur Klarstellung vorgenommen worden.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Durch Beschlussfassung könnten durchschnittlich bei unterstellten ca. 35 Veranstaltungen mit durchschnittlich 600 Zuschauern und unterstelltem Kartenpreis von 7,- € ca. 14.700 € pro Jahr zusätzlich vereinnahmt werden.

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Anlagen

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