Antrag - 12/SVV/0181

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.       Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich gegen einen Parkpflichteintritt aus.

2.       Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der AG Tourismusabgabe und der AG Einzelhandel bis August 2012 einen Entwurf für eine freiwillige Tourismusabgabe und eine Richtlinie zur Kultur- und Tourismusförderung in der LHP zu erarbeiten.

3.       Zur Vermeidung einer einseitigen Belastung der Tourismusbranche wird der Oberbürgermeister beauftragt, in Abstimmung mit der AG Einzelhandel in geeigneter Weise eine Kostenbeteiligung des vom Tourismus partizipierenden Potsdamer Einzelhandels in den Entwurf der freiwilligen Tourismusabgabe mit aufzunehmen.

4.       Die eingenommenen Mittel sollen in voller Höhe der Förderung des touristischen Standortes Potsdam und der Pflege prägender touristischer Einrichtungen genutzt werden.

5.       In der Förderrichtlinie soll zweckgebunden ein Beitrag zur Pflege der Parks der SPSG in der LHP verankert werden. Dieser sollte Bestand haben, solange der Stiftungsrat der SPSG auf einen Parkeintritt verzichtet.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Aufwendungen für die Pflege der Parkanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sind in den letzten Jahren gestiegen. Um diesen Kostenaufwuchs zu kompensieren, berät der Stiftungsrat der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in seiner Sitzung am 29.02.20012 über die Einführung eines verpflichtenden Parkeintritts für den Schlosspark Sanssouci in Höhe von 2 Euro.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Einführung des pflichtigen Parkeintritts rechtlich umstritten ist. Nach §2 Abs. 3 der Satzung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg vom 18. Februar 1998, geändert durch Beschluss des Stiftungsrates vom 05.05.2011, werden Eintrittsgelder für die Benutzung der Schlossgärten und Parkanlagen grundsätzlich nicht erhoben. Diese Position wurde in den letzten Tagen auch von Juristen, unter anderem von Herrn Professor Andreas Musil von der Universität Potsdam, als kritisch dargestellt.

Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung ist es jedoch unbestritten, dass die Pflege der Parkanlagen nicht nur erhebliche finanzielle Aufwendungen verursacht, sondern dass die Landeshauptstadt Potsdam in erheblichem Maße von den Parkanlagen und Schlössern und insbesondere vom Schlosspark Sanssouci profitiert. Die Parkanlagen sind die zentralen Orte der Erholung für viele Potsdamerinnen und Potsdamer.

Neben den Bewohnern der Stadt profitieren im besonderen Maße die Tourismuswirtschaft sowie die Hotels und Gastronomie von den Parkanlagen. Der Ruf der Stadt als touristisches Ziel wird maßgeblich vom Schloss Sanssouci und dem ihn umgebenden Park geprägt.

Als mögliche Beiträge der Landeshauptstadt Potsdam und der Tourismuswirtschaft wird seit längerem über eine Form der Abgabe diskutiert. Solche Abgaben sind in anderen Städten in der Form der Fremdenverkehrsabgabe bzw. der Kultur- und Tourismusförderabgabe durchaus üblich. Dies gilt insbesondere für Kommunen, die im besonderen Maße vom Tourismus leben.

Die folgende Variantendarstellung soll dazu beitragen, die Form herauszuarbeiten, deren Umsetzungsmöglichkeit am wahrscheinlichsten ist.

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Anlagen

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