Beschlussvorlage - 12/SVV/0088

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Fortschreibung des Integrationskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam 2012-2015

 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

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Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat das Integrationskonzept der Landeshauptstadt Potsdam im Juli 2008 unter Haushaltsvorbehalt verabschiedet; DS 08/SVV/0434. Die Fortschreibung des Konzeptes ist alle drei bis vier Jahre vorgesehen.

 

Die Umsetzung des Integrationskonzeptes wird seit 2009 durch eine Steuerungsgruppe begleitet. Mitglieder der Steuerungsgruppe sind Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, der Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung, des Migrantenbeirates, der migrationsrelevanten Beratungsstellen und die Beauftragte für Migration und Integration. Die Steuerungsgruppe funktioniert als Anlaufstelle und als eine Stelle für Koordination und Kommunikation bei der Umsetzung des Integrationskonzeptes. Die Steuerungsgruppe ist zuständig für die Operationalisierung des Konzeptes (Maßnahmenkatalog, verbunden mit Controlling). Zur Ideensammlung, Kontaktförderung und Weiterentwicklung der Ziele des Integrationskonzeptes dienten Workshops und Integrationskonferenzen, deren Vorbereitung auch zu den Aufgaben der Steuerungsgruppe zählt.

 

Im Juni 2009, im Mai 2010 und im Mai 2011 haben sich die ehren- und hauptamtlichen Akteurinnen und Akteure des Potsdamer migrations- und integrationsrelevanten Geschehens im Rahmen von drei Integrationskonferenzen über den Stand der Umsetzung des Konzeptes ausgetauscht, zukünftige Prioritäten festgelegt sowie neue Handlungsfelder erarbeitet.

 

Das vorliegende Dokument gibt im ersten Teil eine Zusammenfassung über den Stand der Umsetzung der im Integrationskonzept 2008 beschriebenen Aufgaben und fasst im zweiten Teil die nächsten Impulse über das Jahr 2011 hinaus zusammen.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

r die Landeshauptstadt Potsdam ergeben sich finanzielle Auswirkungen, die von der Berücksichtigung in zukünftigen Haushaltssatzungen abhängig sind. Insofern stehen sie unter Haushaltsvorbehalt.

 

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Anlagen

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