Antrag - 12/SVV/0154

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam wird wie folgt geändert:

 

1) §13 Abs. 3 (alt) wird § 13 Abs. 2 (neu).

2) §13 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

 

Anfragen, die aus mehreren Fragen bestehen und einer umfassenden Beantwortung bedürfen, können von einer Fraktion gestellt werden (Große Anfragen). Jede Fraktion ist berechtigt, bis zu drei Große Anfragen pro Jahr zu stellen. Die bzw. der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung leitet diese Anfragen unverzüglich an den Oberbürgermeister weiter und setzt dem Oberbürgermeister eine Frist von vier Wochen zur Beantwortung. Die Antworten werden an alle Fraktionen ausgereicht und in die Übersicht der Kleinen Anfragen (§ 13 Abs. 2) aufgenommen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Durch die Änderung können die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung um bis zu einer Stunde gestrafft werden, da die Großen Anfragen derzeit vom Antragsteller in der Stadtverordnetenversammlung mündlich begründet werden können, vom Oberbürgermeister anschließend mündlich beantwortet werden sowie abschließend noch eine Aussprache von bis zu 45 Minuten in den Sitzungen der SVV vorgesehen ist.

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