Beschlussvorlage - 12/SVV/0230

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß §1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanungr den Bebauungsplan SAN-P 13 „Havelufer/Alte Fahrt“ entschieden (Anlage 4, 6 und 8)

 

2.      Der Bebauungsplan SAN-P 13 „Havelufer/Alte Fahrt“ wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (Anlage 1 und 2)

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Erläuterung

Begründung:

 

1.      Anlass für die Planaufstellung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Havelufer/Alte Fahrt befindet sich überwiegend innerhalb der Grenzen des Sanierungsgebietes „Potsdamer Mitte“ (Sanierungssatzung veröffentlicht im Amtsblatt von Potsdam 12/1999). Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung der Sanierungsziele und deren Konkretisierung durch die Planungswerkstatt Potsdamer Mitte sowie dem Integrierten Leitbautenkonzept zu schaffen, wird dieser Bebauungsplan aufgestellt. Das Bebauungsplanverfahren wurde gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.

 

2.      Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Größe von ca. 1,5 ha umfasst große Teile der Flur Nr. 6, Gemarkung Potsdam und grenzt

-im Nordwesten an die süstliche Grenze der Brauerstraße, der Humboldtstraße und den Alten Markt

-im Nordosten an die Verlängerung der rückwärtigen Gebäudekante des Ausstellungspavillons auf der Freundschaftsinsel

-im Südosten an das nordwestliche Ufer der Alten Fahrt

-im Südwesten an die nordöstliche Grenze der neuen Langen Brücke.

 

3.      Ziel der Planung

Wiederherstellung des Alten Marktes als Kernbereich mit zentraler Bedeutung. Dabei soll die städtebauliche Fassung wiederhergestellt und der Alte Markt als Raum erlebbar gemacht werden – Nutzungen für diesen Bereich sollen seiner stadträumlichen Lage gerecht werden. Alter Markt, Uferpromenade und Havelplatz werden in das Netz der öffentlichen Räume eingebunden.

 

 

4.      Planungsrechtliche Grundlagen

Die zu treffenden Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Fläche ist im Flächennutzungsplan vom 04.10.2001 wie auch im Entwurf seiner Überarbeitung als Mischgebiet dargestellt.

 

5.      Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509).

              Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO)

in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.132), zuletzt geändert durch Art. 3 des

Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466).

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (Plan­zeichenverordnung 1990 – PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58).

Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) in der Fassung vom 17. September 2008 (GVBl. I S. I/08, Nr. 14, S. 226), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 13. April 2010 (GVBl: I/10, Nr. 39).

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient entsprechend der Sanierungsziele im Sanierungsgebiet „Potsdamer Mitte“ der Schaffung von Baurechten, hier für den Bereich des Havelufers an der Alten Fahrt zwischen Altem Rathaus und der Langen Brücke.

 

Die Finanzierung des Bebauungsplans erfolgt durch den treuhänderischen Sanierungsträger aus dem Treuhandvermögen.

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Anlagen

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