Beschlussvorlage - 12/SVV/0224

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Grundsätze der Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen in Umsetzung der Richtlinie zur Nachhaltigen Stadtentwicklung des Landes Brandenburg vom 13. Juni 2008 werden entsprechend der geänderten Richtlinie zur Nachhaltigen Stadtentwicklung des Landes Brandenburg vom 14. Juni 2010 in Übereinstimmung mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) fortgeschrieben.

 

Zur Umsetzung des Ziel 1: Zur Attraktivitätssteigerung der Innenstadt und des Zentrums von Babelsberg als Zentren des Einzelhandels sollen die Fördermöglichkeiten des KM, die bisher für den Einzelhandel und die Gastronomie bestehen, auch für Kinos eröffnet werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

Das Land Brandenburg gewährt auf der Grundlage des Operationellen Programms EFRE (EFRE-OP) und gemäß der hierzu erlassenen Richtlinien des Landes Brandenburg zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 13. Juni 2008 bzw. 14. Juni 2010 auch Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Förderung unternehmerischer Initiative und lokaler Beschäftigung.

 

Voraussetzungen für eine Landesförderung der KMU sind, dass die Maßnahme des Unternehmens

 

·         den Zielen der Richtlinie und den räumlichen und inhaltlichen Schwerpunkten des INSEK der jeweiligen Stadt entspricht,

·         dass die Stadt, in dem das Unternehmen tätig ist, den entsprechenden finanziellen Anteil an der Gesamtzuwendung (Mitleistungsanteil) bereit stellt ( 5 % der förderfähigen Kosten) und

·         dass die Maßnahme einen nachhaltigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung des Standorts leisten und innerhalb von zwei Jahren umgesetzt werden kann. 

 

Zur Umsetzung dieser Landesrichtlinie hat die SVV am 9. Oktober 2009 die Grundsätze der KMU-Förderung in der Landeshautstadt Potsdam (DS 09/SVV/0728) beschlossen und darauf aufbauend am 2. November 2009 eine entsprechende Richtlinie durch der Oberbürgermeister in Kraft gesetzt. Am 28. Juli 2010 wurde die städtische Richtlinie entsprechend der neuen Richtlinie des Landes zur Nachhaltigen Stadtentwicklung vom 14. Juni 2010 überarbeitet in Kraft gesetzt.

 

Seither wurden 10 kleine Unternehmen aus dem Bereich des Einzelhandels gefördert. Damit wurden bzw. werden Investitionen von rd. 315.000 € realisiert. Nach zögerlichem Anlauf wird das Programm inzwischen gut angenommen. Weitere Anträge liegen vor bzw. sind in Vorbereitung.

 

Im städtischen Haushalt stehen für diese Förderung 2012 50.000 € als kommunaler Mitleistungsanteil zur Verfügung.

 

Anlass:

 

Entsprechend des Einzelhandelskonzepts standen dabei in den zurückliegenden Jahren insbesondere die Aktivierung von Flächenpotenzialen für den Einzelhandel in beiden Zentren im Mittelpunkt. Da die Flächenpotenziale in der Innenstadt und Babelsberg insgesamt nicht ausreichen, um den Verkaufsflächenzusatzbedarf in den ausgewählten zentrenrelevanten Sortimenten in unserer Stadt zu decken, werden nunmehr die Öffnung der Sortimentsbeschränkungen in den Bahnhofspassagen sowie die Erweiterung des Stern-Centers im Rahmen der Bauleitplanung geprüft und vorbereitet.

 

r die Innenstadt und das Zentrum von Babelsberg bedeutet dies, bei wachsender Konkurrenz beider Zentren die bisher erreichte Anziehungskraft zu stabilisieren und noch weiter an  Attraktivität zu gewinnen. Dazu kann insbesondere die Vielfalt der unterschiedlichen Nutzungen von Handel, Gastronomie, Dienstleistungen und Kultur in beiden Zentren beitragen.

 

Mit der Richtlinie zur Nachhaltigen Stadtentwicklung vom 14. Juni 2010 und der dazu getroffenen Verfahrensregelungen wurde im Rahmen des Bereichs  „sonstige Dienstleistungen“ auch die Förderung von Kinos zugelassen.

 

In Zusammenwirken der Bereiche Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Verkehrsentwicklung sowie Stadterneuerung wurde geprüft, ob diese Förderung geeignet und sinnvoll sein kann, zu Steigerung der Attraktivität der Innenstadt und des Zentrums von Babelsberg als Zentren des Handels nachhaltig beizutragen.

 

Generell ziehen Kinos Besucher in die Innenstädte, tragen zur Belebung dieser bei und bringen damit auch wirtschaftliche Effekte für die umliegenden Geschäfte, Restaurants und Dienstleister.

 

In der Potsdamer Innenstadt ist das ehemalige Kino „Melodie“ in der Friedrich-Ebert-Straße 12 seit einigen Jahren ungenutzt. Es gab in der Vergangenheit verschiedene Versuche und Interessenten dieses Kino wieder zu beleben, jedoch ohne Erfolg. Gleichzeitig wurde auch die Schaffung größerer Verkaufsflächen als Option für dieses Gebäude bewertet.  Mit dem Bebauungsplan werden ausdrücklich auch beide Nutzungen offen gehalten. Die Umsetzung beider Optionen ist verbunden mit erheblichen Investitionen. Eine Förderung im Rahmen der KMU-Förderung könnte ggf. einen Beitrag dazu leisten, eine solche Investition überhaupt wirtschaftlich darstellbar zu machen.

 

Im Zentrum von Babelsberg befindet sich das traditionsreiche Kino „Thalia“. Mit seinem Programm in 4 Sälen zieht es nicht nur Bewohner von Babelsberg an, sondern auch Besucher aus Potsdam, dem Umland und Berlin. Das Kino nimmt damit eine wichtige Funktion für die Urbanität und Belebung des Zentrums wahr. Auch wenn sich das Kino nicht unmittelbar im definierten zentralen Versorgungsbereich befindet, wirkt es positiv auf diesen. Schrittweise erfolgt dort die Umsetzung der Digitalisierung der Technik, um auch langfristig für Besucher attraktiv und konkurrenzfähig zu bleiben.

 

 

Entscheidungsvorschlag:

 

Im Ergebnis dieser Bewertung wird vorgeschlagen die Förderung von unternehmerischen Maßnahmen der Kinos im Rahmen der Richtlinie zur Nachhaltigen Stadtentwicklung vom 14. Juni 2010 in der Landeshauptstadt Potsdam zu ermöglichen.

 

Der Förderrahmen der beschlossenen Grundsätze der Förderung wird speziell für das Ziel 1 durch folgende förderfähige Maßnahmen ergänzt:

 

 

Ziffer 3.              unternehmerische Maßnahmen im Bereich der Innenstadt und des Stadtteilzentrums von Babelsberg die zur Attraktivitäts- und Funktionssteigerung des Zentrums   nachhaltig beitragen.

 

Zuwendungsempfänger:                            KMU im Bereich Kino

 

umliche Begrenzung              zentraler Versorgungsbereich Einkaufsinnenstadt und                             zentraler Versorgungsbereich Stadtteilzentrum Babelsberg gemäß des beschlossenen Einzelhandelskonzepts 2008 der Landeshauptstadt Potsdam sowie in deren unmittelbarem Umfeld, wenn sie positiv auf den zentralen Versorgungsbereich wirken.

 

rderkriterien:                                          Arbeitsplatzkriterium

                                          Ansiedlungskriterium

                            Erweiterungs- oder Modernisierungskriterium

Existenzgründungskriterium

Innovationskriterium

Gestaltungskriterium

Wirtschaftsstrukturkriterium

 

 

Zur Umsetzung dieser Förderung an KMU wird die städtische Richtlinie überarbeitet und in Kraft gesetzt.

 

Die Bedingungen für das Ziel 2:  Unterstützung des produzierenden Gewerbes in den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten der Landeshauptstadt  Potsdam (auch Verlagerungen aus den Sanierungs- und Entwicklungsgebieten) bleiben unverändert bestehen.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

r die Förderung von KMU in der Landeshauptstadt Potsdam sind im Haushaltsplan 2012-2013 im Produkt 57100 Wirtschaftsförderung pro Jahr investive Mittel in Höhe 50 T€ veranschlagt.

 

7817000  Zuschüsse für Investitionen von privaten Unternehmen

0903000110001 Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen

 

Die Finanzierung steht unter Haushaltsvorbehalt.

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Anlagen

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