Beschlussvorlage - 12/SVV/0228

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Verfahrensvorschlag für ein transparentes Verfahren zur Neubesetzung aller Geschäftsführerposten in städtischen Beteiligungen, welches die Beteiligung bzw. Information der Stadtverordnetenversammlung sicherstellt, (Richtlinie Geschäftsführer).

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat unter der DS 11/SVV/0491 beschlossen, dass zur Neubesetzung aller Geschäftsführerposten in städtischen Beteiligungen ein transparentes Verfahren entwickelt werden soll, dass die Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung garantiert.

Außerdem ist sicherzustellen, dass unabhängig von weiteren Personalfindungsmaßnahmen eine öffentliche Ausschreibung der Geschäftsführerposten aus der die Qualifikationsanforderungen an die Bewerber ersichtlich sind, verpflichtend wird.

 

Darüber hinaus hat die Transparenzkommisssion - um den Einfluss der Stadtverordnetenversammlung auf die Verfahren zur Bestellung bzw. Abberufung von Geschäftsführern sowie den Abschluss und die Beendigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen zu stärken - in ihrem Schlussbericht den Erlass einer „Geschäftsführerrichtlinie“ empfohlen. Diese Richtlinie soll zumindest die folgenden Regelungsinhalte umfassen:

·        Qualifikation der Geschäftsführer;

·        branchenübliche Bedingungen der Anstellung;

·        öffentliche Ausschreibung;

·        Ausgestaltung der Anstellungsverträge entsprechend den Vorgaben des PCGK-LHP.

 

 

Vorbemerkungen zum Beteiligungsportfolio der Landeshauptstadt Potsdam

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist derzeit an 43 Unternehmen beteiligt. Dazu zählen neun Eigengesellschaften, d. h. die Landeshauptstadt Potsdam ist direkt zu 100 % beteiligt, 33 Beteiligungsgesellschaften, an der die Stadt unmittelbar, jedoch nicht allein, bzw. mittelbar beteiligt ist, sowie ein Eigenbetrieb. Eine Übersicht des Beteiligungsportfolios ist als Anlage beigefügt.

 

In den vergangenen Jahren wurden folgende vier Unternehmensverbünde geschaffen:

  • im Bereich Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen der Unternehmensverbund PRO POTSDAM,
  • im Bereich Ver- und Entsorgung, Verkehr und Bäder der Konzernverbund mit der Stadtwerke Potsdam GmbH als Muttergesellschaft,
  • im Bereich Gesundheit und Soziales der Unternehmensverbund mit der Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH als Muttergesellschaft,
  • im Bereich Wirtschaftsförderung die Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH.

 

Bis auf den Eigenbetrieb sind die Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH (Kapitalgesellschaft) organisiert. Nach den in § 267 Handelsgesetzbuch differenzierten Größenklassen umfasst das Beteiligungsportfolio vier große (PRO POTSDAM GmbH, Energie- und Wasser Potsdam GmbH, ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH, Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH), eine mittelgroße (Stadtentsorgung Potsdam GmbH) und 38 kleine Kapitalgesellschaften (darunter die Konzernmuttergesellschaft Stadtwerke Potsdam GmbH). Ausschlaggebend für die Zuordnung zu einer Größenklasse sind Bilanzsumme, Umsatzerse und Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

 

 

Bisheriges Verfahren zur Suche, Auswahl und Bestellung von Geschäftsführern

 

Die Suche nach einem neuen Geschäftsführer wird durch das entsprechende Organ der Gesellschaft veranlasst und begleitet. Die Geschäftsführersuche erfolgte bisher vorwiegend durch die Ausschreibung von Geschäftsführerstellen und/oder durch beauftragte Personalberatungs-unternehmen, welche diverse Instrumente hierfür einsetzen (von der Veröffentlichung von Stellenangeboten bis zur Direktansprache geeigneter Kandidaten).

 

Die Auswahl und Bestellung von Geschäftsführern sind nach den Gesellschaftsverträgen überwiegend dem Kompetenzbereich der Gesellschafterversammlung zugeordnet. In den Gesellschaftsverträgen der Unternehmen ist in der Regel festgeschrieben, dass die Gesellschafterversammlung über die Bestellung der Geschäftsführer abschließend beschließt. Soweit ein Aufsichtsrat (Aufsichtsorgan) eingerichtet und diesem ein Vorschlagsrecht zugewiesen ist, unterbreitet dieser der Gesellschafterversammlung Vorschläge zur Bestellung von Geschäftsführern.

 

Bei einigen wenigen städtischen Unternehmen (z. B. VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH, Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte gemeinnützige GmbH) ist die Kompetenz zur Geschäftsführerbestellung dem Aufsichtsrat zugeordnet. Bei diesen Unternehmen ist die Landeshauptstadt Potsdam Minderheitsgesellschafterin.

 

In den Gesellschaftsverträgen der Konzernmuttergesellschaften - PRO POTSDAM GmbH, Stadtwerke Potsdam GmbH, Klinikum Ernst von Bergmann gemeinnützige GmbH, Technologie- und Gewerbezentren Potsdam GmbH - ist ferner geregelt, dass die Bestellung von Geschäftsführern der Tochtergesellschaften durch die Geschäftsführung der Muttergesellschaft (in ihrer Eigenschaft als Vertreter des Gesellschafters in der Gesellschafterversammlung der Tochtergesellschaft) der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Muttergesellschaft (=Gesellschaftervertreter der Landeshauptstadt Potsdam) bedarf.

 

Richtlinien und Weisungen der Stadtverordnetenversammlung zur Auswahl und Bestellung von Geschäftsführern, die den Gesellschaftervertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung binden, existieren bisher nicht.

 

Von der Bestellung als gesellschaftsrechtlicher Akt, durch den die Organstellung des Geschäftsführers begründet wird, ist der Geschäftsführeranstellungsvertrag zu unterscheiden, welcher die Rechte und Pflichten zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschaft regelt. Die Kompetenz zum Abschluss bzw. der Änderung der Anstellungsverträge der Geschäftsführer liegt nach den Gesellschaftsverträgen ebenfalls überwiegend bei der Gesellschafterversammlung. Nur bei einigen städtischen Beteiligungen (z. B. Energie und Wasser GmbH) ist diese Kompetenz dem Aufsichtsrat zugewiesen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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