Antrag - 12/SVV/0303

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Folgende Sachverhalte sollen in der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der LHP insbesondere mit Blick auf die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt grundsätzlich neu geregelt werden:

 

Anträge – außer Dringlichkeitsanträge – werden künftig erst in Ausschüssen/Ortsbeiräten beraten und dann in der Stadtverordnetenversammlung unter Kenntnis der Voten behandelt/abgestimmt. Bereits behandelte Sachverhalte dürfen i.d.R. erst nach sechs Monaten erneut eingebracht werden. Ergebnisse der Behandlung von Beratungsgegenständen werden mitberatenden Ausschüssen unverzüglich zur Kenntnis gegeben.

 

Dringlichkeitsanträge sind in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung in die sie eingebracht wurden zu entscheiden.

 

Anfragen werden in einem öffentlichen Internetforum beantwortet. Soweit sich aus dort gestellten Fragen ein mündlicher Fragebedarf oder der Bedarf einer Aussprache ergibt, findet die zukünftig auf 30 Minuten begrenzte Fragestunde am Ende des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt.

 

Der Bericht des Oberbürgermeisters wird bei Bedarf gegeben. Die Aussprache wird auf 30 Minuten begrenzt.

 

Über die Fortsetzung einer Stadtverordnetenversammlung entscheidet die Mehrheit der  Stadtverordnetenversammlung.

 

Eine Präambel stellt die Stellung der Stadtverordnetenversammlung und seiner Mitglieder klar.

 

Dazu beschließt die Stadtverordnetenversammlung folgende, in Anlage 1 (hinterlegt im ALRIS und Teil der Beschlussfassung) formulierte Änderungen der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam.

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Erläuterung

Begründung:

Seit dem In-Kraft-Treten der Geschäftsordnung konnten hinreichend Erfahrungen im Umgang damit gesammelt werden. Vor dem Hintergrund der hohen zeitlichen Belastung der ehrenamtlich tätigen Stadtverordneten soll mit dem Ziel der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt die Geschäftsordnung geändert werden.

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Anlagen

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