Mitteilungsvorlage - 12/SVV/0284

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

16. Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Potsdam zum 31. Dezember 2010

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Erläuterung

Begründung:

Die Landeshauptstadt Potsdam ist verpflichtet, gemäß § 82 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) einen Beteiligungsbericht über ihre Unternehmen in Form des Privatrechts und in Form von Eigenbetrieben zu erstellen. Nach § 61 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) soll der Beteiligungsbericht insbesondere Angaben über die Rahmendaten des Unternehmens, die Analysedaten zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens sowie Angaben zu den Leistungs- und Finanzbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde enthalten.

Der vorliegende 16. Beteiligungsbericht basiert auf den Jahresabschlüssen der städtischen Unternehmen und Beteiligungen zum 31. Dezember 2010.

Die von den Fraktionen gewünschten zusätzlichen Informationen werden, wie in den Vorjahren, in einem gesonderten hausinternen Bericht ausgewiesen. Dieser Bericht umfasst den vollständigen Lagebericht und die Ergebnisse der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz. Er wird nach Veröffentlichung des 16. Beteiligungsberichtes an die Fraktionen ausgereicht.

Anlage

16. Beteiligungsbericht der Landeshauptstadt Potsdam

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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