Mitteilungsvorlage - 02/SVV/0195
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung Neubaugebiete
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bereich Stadterneuerung
- Einreicher*:
- IV.2.68
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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06.03.2002
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Anhörung
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09.04.2002
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Beschlussvorschlag
Auf der
Grundlage des im März 2001 durch den Oberbürgermeister vorgelegten
Jahresberichtes über die Potsdamer Neubaugebiete hat die aktuelle Bewertung des
Erneuerungsstandes in den großen Wohnsiedlungen hinsichtlich des weiteren
Entwicklungsbedarfes und der Prioritätensetzung Folgendes ergeben:
1.
Einschätzung des Standes der Erneuerung in den großen Wohngebieten des
komplexen Wohnungsbaus Bewertung des
Erneuerungsstandes: Der Stand der Erneuerung der großen Wohnsiedlungen wie
auch die Analyse der Problemindikationen zeigen heute, dass eine zunehmend
differenzierte Bewertung der Gebiete hinsichtlich der Ergebnisse und des
künftigen Handlungsbedarfes erforderlich ist. Nicht mehr die relativ
einheitliche Bautypologie bzw. die ähnlichen technischen und funktionalen
Lösungen der Wohnungsbauprodukte werden zum Maßstab für die Akzeptanz der
Gebiete, sondern die Lage, das Image, die Qualitäten der Freiräume, die
Infrastrukturausstattung und der Stand der Erneuerung der Bausubstanz wie auch
der öffentlichen Bereiche bestimmen die Lebensqualität im jeweiligen
Stadtviertel. Insofern kann in einem Teil der Neubausiedlungen von einem
fortgeschrittenen Stand der Erneuerung ausgegangen werden.
Insbesondere
in den Gebieten „Zentrum-Ost", „Stern" und „Waldstadt" sind die
Ergebnisse der Bestandsmodernisierung durch die Wohnungswirtschaft schon
flächendeckend bzw. in vielen Teilräumen optisch wirksam. Damit verbunden ist
immer auch die Qualifizierung der wohnungsnahen Freiräume, die infolge des
demokratischen Prinzips des barrierelosen Übergangs zwischen den
Eigentumsgrenzen als prägender Impuls für die Erneuerung aller öffentlich
erlebbaren Straßen, Plätze, Vorgärten usw. gelten kann.
Aber auch
Gebiete mit geringeren Anteilen an Bestandsmodernisierung, wie Drewitz, sind
von einer relativ hohen Wohnzufriedenheit geprägt. Allein der Schlaatz gibt bei
verstärkter Fluktuation und sozialer Entmischung Anlass zu strukturellen
Sorgen.
Insbesondere
die soziale Wohnungswirtschaft hat mit erheblichen Investitionen in die
Modernisierung der Bestände zur Stabilisierung der Wohnqualitäten beigetragen.
Hinzu kommen zusätzliche Impulse, die z.B. durch die beabsichtigte Ansiedlung
des Verwaltungssitzes der Wohnungsbaugenossenschaft „Karl Marx" im
Gebietzentrum Schlaatz erzeugt werden. Mit solchem Engagement wird nicht nur
die Verbundenheit von Vermietern mit den eigenen Mietern dokumentiert, sondern
auch beispielhaft die Chance demonstriert, die mit dem Aufbrechen der
vorhandenen Monostrukturen durch gewerbliche Nutzungen gegeben ist.
Erheblichen
Anteil an den erreichten Verbesserungen haben die kommunalen Projekte, die sich
bisher auf die öffentlichen Räume konzentrierten. So sind in 4 Siedlungen
(Drewitz, Stern, Schlaatz, Zentrum-Ost) die zentralen Plätze umgestaltet oder
weitgehend erneuert worden. In großem Umfang wurden Spiel- und Sportanlagen
sowie Treffpunkte mit Fördermitteln gestaltet.
Wenn
dennoch in den Zentren der Neubausiedlungen Funktionsschwächen zu verzeichnen
sind (vor allem Leerstand in Drewitz), so ist dies nicht die Folge fehlenden
Engagements im Rahmen der integrierten Stadterneuerungsmaßnahmen, sondern
Ergebnis einer stadtweiten Konkurrenz der Einzelhandelsstandorte bei
gleichzeitig begrenzter Kaufkraft und daraus sich ergebender
Investitionszurückhaltung der privaten Wirtschaft bzw. der Finanzinstitute.
Der Stand
der Erneuerung hat in vielen Gebieten zu einem deutlichen Abflachen der Wegzugskurve
bzw. zu einer Zunahme des Zuzugs geführt. Wegzug allein ist auch kein
ausreichender Problemindikator.
Einerseits steht der Abwanderung von Bewohnern in Gebieten mit einer hohen
Grundqualität (Waldstadt II) auch ein fast gleichwertiger Zuzug (und damit
geringer Leerstand) gegenüber, andererseits kann angesichts des immer noch
unterdurchschnittlichen Wohnflächenkonsums in den Neubaugebieten eine
(begrenzte) Abnahme der Bevölkerung als stabilisierender Faktor im Sinne
höherer Wohnqualität verstanden werden. Auch ein wesentlicher Einfluss neuer
Wohnungsangebote im Norden der Stadt auf Abwanderung oder Leerstand ist aus den
aktuellen statistischen Daten nicht zwingend belegbar. Der weit überwiegende
Teil der Bevölkerungswanderungen vollzieht sich zwischen den Neubaugebieten
selbst. Diesen internen Wanderungen gegenüber ist der Wegzug aus den
Neubaugebieten in den Nordraum erheblich geringer und liegt unter dem Zugewinn,
den insbesondere das Bornstedter Feld aus anderen Stadteilen erfährt.
Insgesamt
bedürfen die stadtweiten Wechselwirkungen zwischen Lagequalitäten,
Gebietsimage, Erneuerungsstand, sozialer Situation, infrastruktureller
Ausstattung und demografischer Entwicklung einer noch qualifizierten Analyse,
die im Rahmen dieser Prüfung nicht zu leisten war. Dies wird nun auch
Gegenstand des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes im Wettbewerbsverfahren
„Stadtumbau-Ost" sein.
Feststellung
des Entwicklungsbedarfs:
Räumlich
besteht der dringenste Bedarf an kommunaler Entwicklungssteuerung in
Korrespondenz zu einer fortschreitenden Wohnungsmodernisierung in den kommenden
Jahre in den Gebieten „Schlaatz" und „Waldstadt II". Aber auch für
das Gebiet „Stern" ist angesichts seiner Größe eine Fortsetzung der
integrierten Stadterneuerungsmaßnahmen erforderlich.
In
anderen Gebieten, wie Drewitz, Potsdam-West und Waldstadt I wird der
Schwerpunkt auf der Bestandsmodernisierung liegen i.V.m. einer noch komplexeren
Freiflächenumgestaltung durch die Wohnungswirtschaft. Dafür schafft die
Verwaltung derzeit die Voraussetzungen, indem nach Beschlüssen der SVV die
Eigentümer zu geeigneten Konditionen in die Lage versetzt werden, Grünanlagen
und Wohnstraßen in ihre Verantwortung zu übernehmen.
Inhaltlich
stellt sich der weitere Erneuerungsbedarf zunehmend differenziert dar, umfasst
aber auch ähnliche oder gleiche Aufgaben in allen Siedlungen.
Dazu
gehört die Beförderung der privaten und öffentlichen Projekte, die der höheren
Attraktivität der Gebietszentren i.V.m. der Stabilisierung ihre
Nahversorgungsfunktion diesen. Die Instandsetzung der Gebäude, bzw. komplexere
Neubauvorhaben privaten Investoren bedürfen einer intensiven (d.h. auch
personalaufwändigen) Beratung bzw. der zügigen Schaffung von Baurecht. Die
Stabilisierung der sozialen Infrastruktur durch Instandsetzung der Gebäude und
schrittweise Funktionsverbesserungen sind erforderlich, um längerfristig die
Vorzüge kurzer Wege zwischen diesen Einrichtungen und den Wohnungen zu
erhalten.
Andererseits
müssen für Objekte, deren Schließung unvermeidlich ist, kurzfristig neue
Nutzungen gefunden werden, um die Negativwirkung von leerstehenden,
vandalismusanfälligen und die subjektiven Sicherheit beeinträchtigen Gebäude zu
vermeiden.
In allen
Gebieten (auch im Zentrum-Ost) wird in den nächsten 15 Jahren die Erneuerung
der in kommunalen Eigentum verbleibenden Straßen, Geh- und Radwege erheblicher
Aufwendungen bedürfen. Nicht allein die Gestaltmängel der überwiegend aus
Beton- bzw. Betonplatte bestehenden Flächen sind dafür entscheidend, sondern
vor allem der aufgrund des Alters der Anlage und der heutigen
Nutzungsintensität zunehmende Verschleiß an Unterbau und Belagschichten.
Anzustreben
ist ferner, die Nutzung aller Möglichkeiten, um für die relativ einseitig dem
Wohnen dienenden Gebieten eine stärkere Funktionsmischung zu gewährleisten.
In
Zusammenarbeit mit den Eigentümern sollten Modelle entwickelt werden, um in den
Zentren bzw. in den Erdgeschossen oder durch Aktivierung von Brachen bzw.
untergenutzten Flächen gewerbliche Entwicklungen, vor allem für Existenzgründer
bei günstigen Mietkonditionen zu fördern.
Auch die
Anpassung der Wohnungen an veränderte Bedürfnisse wird künftig einen
wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Gebiete leisten.
Grundrissänderungen, Maisonnetten und Penthäuser können bei gleichzeitiger
Imageaufwertung der Gebiete insbesondere die Bindung jüngerer Bewohner an ihren
bisherigen Lebensmittelpunkt stärken. Die soziale Wohnungswirtschaft hat dazu
erste Ideen entwickelt und umgesetzt.
Die
Organisation des vorhandenen und fließenden Verkehrs bedarf in den
Neubaugebieten einer weiteren Optimierung, wenngleich einerseits die Abnahme
der Einwohner zu einer relativen Entspannung der Stellplatzsituation geführt
hat und andererseits die Verkehrsprobleme
in den Neubaugebieten von gleicher Art sind wie in allen höher
verdichteten Stadtgebieten (z.B. Brandenburger Vorstadt, Babelsberg-Süd), in
denen Straßenquerschnitt und Stellplatzbedarf nicht für heutige Wünsche
bemessen waren.
Eine
Lösung des Stellplatzproblems wird in dem Maße möglich sein, in dem die
Einsicht wächst, dass die Bereitstellung eines Pkw-Stellplatzes nicht Aufgabe
der öffentlichen Daseinsvorge, sondern Gegenstand privaten Investionen und
Vermietung zu marktüblichen Konditionen ist.
2.
Konzepte/ Planungsgrundlagen
Die
Vorbereitung der Erneuerungsmaßnahmen hat inzwischen in allen Gebieten einen
hohen Stand erreicht, der sich in erster Linie in qualifizierten und intensiv
mit den Gebietsakteuren sowie in der Verwaltung abgestimmten Rahmenplänen
dokumentiert. Solche Pläne, die durch Maßnahmen- und Durchführungskonzepte
halbjährlich präzisiert werden, sind seit Jahren Arbeitsgrundlage für
- Stern/Drewitz
- Schlaatz
- Zentrum-Ost.
Der
Rahmenplan für Waldstadt II wird der Stadtverordnetenversammlung
voraussichtlich im Juli 2002 zur Bestätigung vorgelegt. Außerdem existiert eine
Rahmenplanung für Potsdam-West.
Für
Waldstadt I ist eine Rahmenplanung nicht erforderlich, da die vorhandene
Qualität der Freiräume und der städtebaulichen Struktur keine Fragen aufwirft,
die nur mit einer komplexen Planung zu klären wären.
Für die
Fördergebiete ist darüber hinaus sichergestellt, dass die Planung der einzelnen
Maßnahmen mit solchem Vorlauf erfolgt (i.d.R. im Vorjahr), dass nach
Bewilligung/Einzelbestätigung und Haushaltsfreigabe frühzeitig mit der
Realisierung begonnen werden kann.
Darüber
hinaus können sich aus der Erarbeitung des integrierten
Stadtentwicklungskonzeptes (Bundeswettbewerb „Stadtumbau-Ost")
weitergehende Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen ergeben, in die insbesondere
die Wohnungswirtschaft unmittelbar eingebunden ist. Schlussfolgerungen und
Maßnahmen in Teilräumen (Wohngebieten) sind ausdrücklicher Untersuchungs- bzw.
Planungsgegenstand. Die Ergebnisse werden der StVV zur weiteren Entscheidung
vorgelegt.
3. Finanzierungsperspektiven
Bis 1999
konnten die kommunalen Maßnahmen der Stadterneuerung in den großen
Wohnsiedlungen nur aus dem Bund-Länder-Programm zur Weiterentwicklung der
Plattenbausiedlungen (VVN- bzw. N-Programm) finanziert werden. Dabei waren
zunächst nur die Gebiete Stern/Drewitz, später auch der Schlaatz inbegriffen.
Inzwischen
haben sich die Fördermöglichkeiten und die Fördergebiete erheblich erweitert:
Im Rahmen
der BUGA-Vorbereitung wurde die Siedlung Zentrum-Ost Bestandteil einer weiteren
Förderkulisse des N-Programms. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln wurde
erstrangig das schon immer vorhandene, aber in der DDR-Zeit nicht aktivierte
Standortpotential der Lage zwischen der Havel und dem Babelsberger Park (Orte
am Fluss) sicht- und nutzbar gemacht. Damit reiht sich das Zentrum-Ost neben
der Berliner Vorstadt oder der Villenkolonie am Griebnitzsee nunmehr in die
hochwertigen Wasserlagen der Stadt ein, wobei der Vorzug gegenüber den
Villensiedlungen am Wasser in der ausgeprägten Zugänglichkeit von Havel und
Nuthe und der intensiven, parkähnlichen Vernetzung der Grünzüge am Ufer mit den
Freiflächen des Wohngebietes besteht.
Trotz
Auslaufen der „klassischen" Städtebauförderung Stern/Drewitz ist es mit
Unterstützung des MSWV gelungen, das Gebiet Stern mittelfristig im Programm
„Die soziale Stadt" zu verankern.
Für den
Schlaatz stehen für das Jahr 2002 und die Folgejahre zusätzlich zur
Weiterführung der Städtebauförderung wesentliche Mittel aus dem neuen, EU-gestützten
Programm, „Zukunft im Stadtteil" zur Verfügung, mit denen auch Maßnahmen
förderfähig werden, die bisher nicht finanzierbar waren.
Letztlich
standen 2001 erste Planungsmittel für die Waldstadt II und ab sofort auch
Umsetzungsmittel für dieses Gebiet zur Verfügung.
Damit
sind bisher 5 von 7 großen Neubausiedlungen Bestandteil komplexer
Fördermaßnahmen geworden. Die ursprüngliche Förderung aus nur einem Programm
hat sich nunmehr auf 3 Programmschienen erweitert.
Für das
Jahr 2002 sind insgesamt Ausgaben von ca. 3,8 Mio. EUR für die Neubaugebiete
vorgesehen; für 2003 ist (bei entsprechender Verfügbarkeit von Eigenmitteln)
eine Erhöhung auf ca. 6,6 Mio. EUR beabsichtigt.
Mittelfristig
sind weitere Mittel für Schlaatz, Stern und Waldstadt II in Aussicht gestellt
bzw. schon bewilligt worden. Damit kommen ca. 32.000 Einwohner in den Genuss
neuer Projekte zur Qualifizierung des Wohnumfeldes und zur sozialen
Stabilisierung der Gebiete.
Zu den
weiteren Prüfgegenständen des Antrages DS 01/0294/1 kann Folgendes mitgeteilt
werden:
1.Vertiefung
der Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung, Sanierungsträger,
Wohnungsgesellschaften u.a. Investoren
Bereits
jetzt ist die Zusammenarbeit der genannten Partner von großer
Kooperationsbereitschaft und hoher Kommunikationsdichte gekennzeichnet.
Tragende Säulen dieser konzertierten Aktion sind der Arbeitskreis
„Stadtspuren" für die Wohnungswirtschaft, der Entwicklungsbeauftragte
Stadtkontor und die Verwaltung unter Federführung des Fachbereiches
Stadterneuerung und Denkmalpflege. Zunehmend gelingt es auch die anderen
Eigentümer/Investoren in diesen Prozess zu integrieren.
Neben den
regelmäßigen Steuerungsrunden (KAAS, Standardtermine) werden mit Workshops,
Problemspaziergängen, Wettbewerben usw. auch operative Instrumente der
Zusammenarbeit praktiziert, in die auch die weiteren Gebietsakteure eingebunden
sind. Eine zusätzliche Qualität der Zusammenarbeit entwickelt sich in jenen
Gebieten, in denen die bürgerschaftlichen Interessen auch ein selbst
organisiertes Podium haben. Beispielgebend hierfür sind die Bürgerinitiativen
am Stern und in der Waldstadt.
Besonders
hervorzuheben ist die qualifizierte Zusammenarbeit der Wohnungsunternehmen
untereinander, die mit dem Arbeitskreis „Stadtspuren" ein Forum hat, dass
auch überregional einmalig ist. Diese gebündelte Interessenvertretung der
sozialen Wohnungswirtschaft diskutiert halbjährlich ihre Fragen und Probleme
mit dem Oberbürgermeister („Wohnungspolitischer Ratschlag") und ist auch
bei der Erarbeitung strategischer
Konzepte (Stadtumbau-Ost) ein erstrangiger Partner der Verwaltung.
2.
Prozessorganisation in der Verwaltung/Sicherung integrierter Handlungsansätze
in der Verwaltung und mit den Betroffenen
Wie auch
für die anderen städtebaulichen Gesamtmaßnahmen in der Landeshauptstadt erfolgt
die Zusammenführung der breit gefächerten, geschäftsbereichsübergreifenden
Fachbelange im Fachbereich Stadterneuerung und Denkmalpflege.
Im diesem
Fachbereich selbst ist durch die Zusammenführung der Bereiche Stadterneuerung,
Wohnungsbau, Programmkoordinierung/ Finanzierung und Untere
Denkmalschutzbehörde bereits ein hohes Maß an struktureller Integration für die
Projektsteuerung verwirklicht. Die Federführung obliegt dabei dem Bereich
Stadterneuerung.
Da der
Fachbereich im Rahmen des verfügbaren Budgets nur eine begrenzte
Arbeitskapazität zur Verfügung stellen kann (1 Mitarbeiterin für Förderung/
Finanzierung in allen Programmen; 2 Mitarbeiterinnen für Projektmanagement,
Planung, Projektabstimmung, Vorhabenbeurteilung etc.), erfolgt die Koordinierung
in Arbeitsteilung mit dem Entwicklungsbeauftragten - Stadtkontor. Diese Regieleistungen von Stadtkontor werden im
Rahmen der Städtebauförderung finanziert; sind aber in ihrer Höhe begrenzt.
Aus
Kapazitätsgründen muss sich die Verwaltung auf die Prozessteuerung in jenen
Gebieten konzentrieren, die Gegenstand umfassender Stadterneuerungsmaßnahmen
sind.
3.
Einbeziehung weiterer Gebiete in die Förderung
Nach der
Einbeziehung der Waldstadt II in die komplexen Maßnahmen der Förderung ist in
der Landeshauptstadt eine besonders große Breite des Einsatzes öffentlicher
Mittel für die Stadterneuerung in großen Wohnsiedlungen erreicht worden. Unter
Berücksichtigung der auch zwischen diesen Gebieten erforderlichen
Prioritätensetzungen entspricht die mittelfristige Konzentration auf Schlaatz,
Stern und Waldstadt II den Schwerpunkten des Erneuerungsbedarfs, den
finanziellen Möglichkeiten und den Steuerungskapazitäten der Stadt.
4.
Reduzierung des Mitteleinsatzes in den Sanierungsgebieten und Konkretisierung
des Mittelbedarfes für die Entwicklung des historischen Stadtzentrums in
Abstimmung mit dem Bedarf in den städtischen Neubaugebieten
Nach der
Systematik des Bau- und des Förderrechtes gibt es keinen unmittelbaren
Zusammenhang zwischen der Finanzierung der Neubaugebiete und der förmlich
festgesetzten Sanierungsgebiete. Diese Maßnahmen werden aus unterschiedlichen
Programmen gespeist, die auf Bundes- und Landesebene keinen Austausch zulassen.
Mit der
förmlichen Festsetzung von Sanierungs- und Entwicklungsgebieten verpflichtet
sich die Stadt, zu einer zügigen Durchführung der Verfahren und damit auch zu
einem konzentrierten Einsatz finanzieller Mittel.
Der
weitere Finanzierungsbedarf in den Sanierungsgebieten der Innenstadt ist den
Kosten- und Finanzierungsübersichten dokumentiert. Nach Abzug der bisher von
Bund, Land und Stadt eingesetzten Fördermittel ergibt sich als weiterer Bedarf
der öffentlichen Sanierungsfinanzierung:
Holländisches
Viertel ca.
13 Mio. EUR
Stadterweiterung-Nord ca.
12 Mio. EUR
Stadterweiterung-Süd/Potsdamer
Mittel ca.
69 Mio. EUR
Sofern
die verfügbaren Mittel gegenüber dem jährlichen Bedarf reduziert werden,
verlängert sich der Zeitraum der Sanierungs- oder Entwicklungsverfahren.
Insbesondere in den Gebieten mit erheblichem Neuordnungsbedarf müssten auch
private Investitionen verschoben werden, wenn die Stadt ihrer Verantwortung zur
rechtzeitigen Freimachung der Grundstücke nicht nachkommt. Dies trifft insbesondere für das Sanierungsgebiet
„Potsdamer Mitte" und für die Entwicklungsmaßnahme zu.
Schlussfolgerung:
Eine
Reduzierung des Fördermitteleinsatzes in den Sanierungsgebieten führt nicht zu
einem höheren Fördermittelvolumen in den Neubaugebieten und verletzt außerdem
das Zügigkeitsgebot zur Durchführung der Sanierungsverfahren.
5.
Bemühungen zur Veränderung der Förderpraxis zugunsten der Entwicklung von
Neubaugebieten
Seit
Jahren gibt es zwischen dem MSWV und der Landeshauptstadt kontinuierliche
Kontakte zur Anpassung der Fördermöglichkeiten an den Handlungsbedarf, zur
Optimierung der Förderpraxis und zur räumlichen und inhaltlichen
Prioritätensetzung.
In diesem
Prozess ist Potsdam auch mit Vorschlägen und Pilotprojekten hervorgetreten, die
nach einer Testphase später Eingang in die reguläre Förderpraxis gefunden haben
(Beispiel: Kleinteilige Maßnahmen).
Ebenso
ist aus dieser engen Zusammenarbeit inzwischen die Möglichkeit erwachsen, weitere Förderprogramme, wie
„Soziale Stadt" und „Zukunft im
Stadtteil" in den Neubaugebieten einzusetzen und damit über den
klassischen Ansatz (Wohnumfeldverbesserung) hinaus zunehmend stärker die
sozial-strukturellen Elemente der Gebietsentwicklung zu befördern.
Da für
diese Programme noch keine ausreichende Umsetzungserfahrung vorliegt, ist es
z.Zt. auch nicht möglich,
Änderungsbedarf qualifiziert zu diskutieren.