Beschlussvorlage - 12/SVV/0498
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 128 "Trebbiner Straße/Am Silbergraben", Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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22.08.2012
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07.11.2012
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen
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Vorberatung
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25.09.2012
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 128 "Trebbiner Straße/Am Silbergraben entschieden (s. Anlagen 1A und 1B).
2. Der Bebauungsplan Nr. 128 "Trebbiner Straße/Am Silbergraben wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlagen 2 und 3).
Erläuterung
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage dem Büro der Stadtverordnetenversammlung und den beteiligten Fachausschüssen vorliegen, sind folgende Anlagen enthalten:
Anlage 1A: Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Stellungnahmen (7 Seiten)
im Rahmen der Behördenbeteiligung
Anlage 1B : Abwägungsvorschläge zu vorgebrachten Stellungnahmen (18 Seiten)
während der Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2: Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen (1 Seite)
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht (60 Seiten)
Anlass für die vorliegende Beschlussvorlage
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 27.01.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 128 Trebbiner Straße/Am Silbergraben und am 28.09.2011 dessen öffentliche Auslegung beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 128 Trebbiner Straße/ Am Silbergraben war in der Zeit vom 08.11.2011 bis einschließlich 12.12.2011 öffentlich ausgelegt. Die von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.08.2011 an der Planung beteiligt.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Während der öffentlichen Auslegung gingen 7 Stellungnahmen ein. Diese richteten sich im wesentlichen auf
- den Ausschluss von Wohnnutzungen im Erdgeschoss im Mischgebiet MI 2
- die Änderung der Gewerbegebiete GE 2 und GE 3 in ein Mischgebiet
- die Zulässigkeit von nicht-zentrenrelevantem Einzelhandel in den Gewerbegebieten
- die Einbeziehung eines weiteren Grundstücks in den Bebauungsplan.
Die Teilung des Mischgebietes in die Teile MI 1 und MI 2 dient der unterschiedlichen Gewichtung der einzelnen Nutzungsarten Wohnen, Dienstleistung und Gewerbe und soll die Umsetzung eines Mischgebietes nach Baunutzungsverordnung sichern.
Die benannten Gewerbe- und Mischgebietsflächen sind im Stadtentwicklungskonzept (STEK) Gewerbe als Potenzialfläche für Gewerbe festgelegt. Die Gewerbegebiete GE 1, GE 2 und GE 3 eignen sich besonders für die Ansiedlung emissionsarmer Betriebe.
Die einzelhandelsbezogenen Festsetzungen des Bebauungsplans wurden auf der Grundlage des Einzelhandelskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam getroffen. Dies beinhaltet den Ausschluss von zentrenrelevanten Warensortimenten der sog. Potsdamer Liste in den Gewerbegebieten und im Mischgebiet. Aufgrund der verkehrlich günstigen Lage des Plangebietes an der Ortsumgehungsstraße Drewitz soll hier der Einzelhandel nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Nachdem der ursprünglich beschlossene Bebauungsplan Nr. 51-1 Am Silbergraben mit Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 10.09.2009 für nichtig erklärt wurde, entfielen für den südlichen Teil des Geltungsbereichs die jeweiligen Baurechte mit der Folge, dass die festgesetzten Gewerbeflächen sowie der südliche Teil des Mischgebietes planungsrechtlich nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen sind. Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 128 Trebbiner Straße/Am Silbergraben erfolgte aufgrund der Erforderlichkeit eines neuen Bauleitplanverfahrens für die südlichen Teile des unwirksamen Bebauungsplans Nr. 51-1 Am Silbergraben mit dem Ziel der vorrangigen und schnelleren Ansiedlung von produzierenden Gewerbebetrieben/Handwerksbetrieben im Plangebiet. Mit dem Wegfall dieser Planungsrechte ist die Zulässigkeit von Vorhaben jetzt für das nördlich an das Plangebiet angrenzende Grundstück zwischen Trebbiner Straße und Am Friedhof nach § 34 BauGB (Innenbereich) zu beurteilen. Das damit geltende Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme lässt am ehesten eine angemessene und zugleich flexible Bewältigung von möglichen Konfliktlagen in dieser sog. Gemengelage erwarten.
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die Industrie- und Handelskammer regt den Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen im Plangebiet an.
Die Ansiedlung von nicht-zentrenrelevantem Einzelhandel ist an dieser Stelle sinnvoll, da das Plangebiet eine verkehrlich günstige Lage an der Ortsumgehungsstraße Drewitz L79n und die Nähe zur Bundesautobahn BAB 115 ausweist. Dies entspricht den Inhalten des Einzelhandelskonzeptes.
Erneutes Beteiligungsverfahren
Nach Prüfung der Stellungnahmen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden die textlichen Festsetzungen TF 2.2 zur Zulässigkeit von Betriebswohnungen im Gewerbegebiet sowie daraus resultierend die TF 8 zum Immissionsschutz geändert. Ziel der Änderung ist die ausnahmsweise Zulässigkeit von Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter in den Gewerbegebieten GE 1, GE 2 und GE 3, diesbezüglich wurde auch die TF 8 zum Immissionsschutz für die GE2 und GE 3 ergänzt.
Die erneute (eingeschränkte) öffentliche Auslegung wurde im Zeitraum vom 11.06. bis 25.06.2012 durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 16.05.2012 beteiligt.
Während der erneuten (eingeschränkten) öffentlichen Auslegung gingen keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein.
Die beteiligten Träger öffentlicher Belange haben der Änderung der Planung zugestimmt.
Empfehlung der Verwaltung
Sofern dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt wird, kann über die Abwägung entschieden und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 128 Trebbiner Straße/Am Silbergraben gefasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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64,5 kB
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196,8 kB
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3 MB
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2,1 MB
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8,7 kB
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